Selbsternannter Ordnungshüter

von Redaktion

Bad Endorfer Rentner blockierte den Notruf und erhebt Einspruch gegen Strafe

Rosenheim/Bad Endorf – Die 110 soll nur bei einem Notruf gewählt werden. Und wer die öffentliche Notruf- Einrichtung missbräuchlich benutzt, kann gemäß Paragraf 145 Strafgesetzbuch mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Das schien einen 66-jährigen Bad Endorfer jedoch nicht weiter zu interessieren. Im Februar wurde er vom Amtsgericht Rosenheim wegen Missbrauch des Notrufes verurteilt. Anstatt wirkliche Notfälle zu melden, wollte er im Wesentlichen lediglich seinen Unmut darüber kundtun, was er als Untätigkeit der Polizei auslegte.

Er rief 24-mal
den Notruf

Nur wenige Tage danach blockierte er am 20. März 2021 von 13 bis 15 Uhr wiederum den Polizei-Notruf 110 – weil er „mit jemandem reden“ wollte. Obwohl ihm bereits in der ersten Verhandlung deutlich klar gemacht wurde, dass dies unzulässig und strafbar sei, blockierte er nun erneut 24- mal die Notrufleitung. Er wurde erneut zur Kasse gebeten. Gegen den ergangenen Strafbefehl über eine neuerliche Geldstrafe von 1350 Euro hatte er nun Einspruch eingelegt.

Wortreich versuchte der 66-Jährige, der Vorsitzenden Richterin Julia Haager klar zu machen, dass das Verhalten Jugendlicher und speziell von Asylbewerbern unkorrekt sei und wie wenig die zuständige Polizeistation darauf reagiere. Die Erklärungen der Richterin, dass es für Beschwerden andere Informationswege gebe, nahm er nicht zur Kenntnis oder erklärte, dass er dies nicht wissen könne. Das einzige, was er klar zu sehen meint: Ihm geschieht vor Gericht immer Unrecht, während das Unrecht anderer nicht geahndet würde.

Kopfschüttelnd nahm die Richterin zur Kenntnis, dass der Rentner nicht nur einschlägig vorbestraft ist, eine unglaubliche Rückfallgeschwindigkeit an den Tag gelegt hatte.

Richterin Haager verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der 66-Jährige deshalb mit dieser Strafe gut weggekommen sei. Wenn er auf seinem Einspruch beharre, so würde – angesichts der Sachlage – die Strafe, wohl höher ausfallen müssen.

Nach längeren Überlegen nahm er dann doch den Einspruch zurück und akzeptierte seine die Strafe, obschon er sich nach wie vor ungerecht behandelt fühlte.

Der Gerichtsberichterstatter informierte ihn anschließend über die allgemeine Polizeirufnummer 2000 in Rosenheim, bei der er alle seine Sorgen und Beschwerden loswerden könne – ohne dabei straffällig zu werden. Ob dem Manne allerdings überhaupt geholfen werden kann steht dahin.

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