Neue Landtechnik-Werkstatt in Griesstätt

von Redaktion

Gemeinderat folgt dem Antrag der BayWa – Alte Halle wird abgerissen und eine Werkstatt neu gebaut

Griesstätt – Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Landtechnik-Werkstatt an der Rosenheimer Straße sorgte in der jüngsten Gemeinderatssitzung für Diskussionen. Konkret ging es um die beantragten Befreiungen.

Bei den Abstimmungen über die einzelnen Punkte herrschte bis auf eine Ausnahme Einigkeit unter den anwesenden Räten. Man schloss sich generell der Meinung des Bauausschusses an, der den Abriss der alten Halle und den Neubau der Werkstatt befürwortet hatte.

Eine Frage zur Menge des künftig anfallenden Niederschlagswassers, das im Antrag nicht explizit Bestandteil war, sorgte allerdings für Verärgerung aufseiten von Bürgermeister Robert Aßmus (parteifrei).

Ursache dafür war die Befürchtung von Martin Fuchs (BfG), bei einer vermehrten Versiegelung könne die zusätzlich anfallende Regenwassermenge durch die Bebauung zu Problemen bei der Entwässerung über die Alpenstraße führen. Darum wollte er wissen, wie viel Wasser da zusätzlich anfalle. Fuchs sah wegen fehlender Daten „Mängel in der Vorbereitung der Sitzung“.

Sichtlich verärgert wegen dieser Vorhaltung bestätigte Aßmus zwar, dass es keine aktuellen Berechnungen gebe, er verwies aber auch darauf, dass es sich hier „nur um eine Bauvoranfrage“ handle. Er bemängelte seinerseits, dass eine entsprechende Nachfrage bei der Verwaltung nicht schon im Vorfeld der Sitzung gestellt worden sei. Eine Versiegelung, wie befürchtet, fände so nicht statt. „Das wird aber später ohnehin überprüft“, so der Bürgermeister.

In diesem Zusammenhang erinnerte Lorenz Freiberger (GfuG) zudem an die vorgeschriebene Drosselung der Einleitung von Regenwasser im Baugebiet, was auch die hier überplanten Flächen betreffe.

Ansonsten wurden entsprechend des Antrags auf Vorbescheid bei sechs Befreiungen vom Bebauungsplan ‚Alpenstraße‘ keine Probleme gesehen und einstimmig befürwortet.

Die Obergrenze für die Grundflächenzahl wurde wie für das Gewerbegebiet ‚Klosterfeld Erweiterung‘ auf 0,8 festgelegt. Die im Bebauungsplan vorgegebene Traufhöhe von sieben Metern wurde für den Neubau einstimmig auf acht Meter angehoben, da dies wegen der Größe neuerer Landmaschinen sinnvoll erschien.

Bei der Dachform der Lagerhalle kann ein Satteldach mit einer Dachneigung von 8 bis 10 Grad errichtet werden. Normal müssten es gemäß Bebauungsplan 15 bis 24 Grad sein. Begründet wurde die Ausnahme mit Einsparungsmöglichkeiten bei den Heizkosten. Es entstehe ja weniger Luftraum, der erwärmt werden müsse.

Nur Lorenz Freiberger (GfuG) beharrte bei der Abstimmung auf den Vorgaben des Bebauungsplans und stimmte dagegen (1:10). Die Dacheindeckung dürfte passend zum geplanten Baukörper mit aus Aluminium gefertigten grauem Trapezblech erfolgen. Die Einfriedung des Grundstückes könnte mit einem zwei Meter hohen Stabgitterzaun geschehen, sonst zulässig sind hier nur 0,8 Meter.

Zudem wurde kein Problem bei der Verringerung der vorgeschriebenen Stellplätze gesehen. Pro Wartungs- und Reparaturstand müssten gemäß Antragssteller wegen der terminlich abgestimmten, gestrafften Auftragserledigungen keine sechs, sondern nur zwei Stellplätze vorgehalten werden. Dem wurde nicht widersprochen.

Auch wurde in der Sitzung der an der Staatsstraße 2079 entlang geplante Geh- und Radweg angesprochen.

Dieser ist im Eingabeplan in Form eines fünf Meter breiten Streifens als Abtretungsfläche der BayWa beziehungsweise des Freistaates eingezeichnet. Laut Straßenbauamt würden aber unter Berücksichtigung eines zwei Meter breiten Sicherheitsstreifens entlang der Staatsstraße etwas mehr als diese fünf Meter benötigt. Hierzu ist eine letzte Entscheidung noch offen. kr

Artikel 1 von 11