Bad Endorf – In Sachen Bebauungsplan Ströbinger Hof kann die Öffentlichkeit nun Einsicht nehmen: Der Gemeinderat billigte den Entwurf des Bebauungsplans mit 14:4 Stimmen. Damit ist der Weg frei zu seiner öffentlichen Auslegung. Vier Wochen lang werden die Pläne auf der Homepage der Gemeinde, aber auch im Rathaus, einzusehen sein.
Diskussion
über Anbindung
Die Einwände derer, die nicht für den Entwurf stimmten, bezogen sich vor allem auf die Verkehrsanbindung. Auf dem Gelände sollen zunächst der bestehende Hotelbau erweitert, in der Folge dann auch zwei Appartementhäuser erstellt werden, in denen Ferienwohnungen untergebracht sind. Parktechnisch werden diese Ferienwohnungen von einer Tiefgarage mit 22 Stellplätzen erschlossen, die von der Lorenz-Linseis-Straße aus angefahren werden sollen.
Die Gemeinderäte Eduard Huber (Grüne) und Helmut Fleidl (ÜWG-FL) zum Beispiel betonten zwar, dass sie das Vorhaben als Ganzes befürworteten. Sie hätten aber eine Anfahrt von der Kurstraße aus vorgezogen, um den Anwohnern der Lorenz-Linseis-Straße den zusätzlichen Verkehr zu ersparen.
Wie der Architekt und Stadtplaner Hans Romstätter erläuterte, der den Bebauungsplan entwickelt hatte, hätte das aber eine völlige Neuordnung der Bebauung vorausgesetzt, wobei sowohl die GWC als auch deren Architekt für die jetzt gewählte Anordnung der Gebäude gute und nachvollziehbare Gründe angeführt hätten. Da der komplette Sachverhalt im Bauausschuss wie auch im Gesamtgemeinderat bereits mehrmals diskutiert worden war, plädierte Josef Forstner (CSU) schließlich dafür, die entsprechende Debatte zu beenden und abzustimmen: „Wir haben hier eine öffentliche Straße in einem Mischgebiet“ so meinte er, eine weitere Diskussion sei deshalb im Grunde unnötig. Eine Sicht der Dinge, der sich Bürgermeister Alois Loferer (CSU) wie auch die Mehrheit der Gemeinderäte anschloss.
Schließlich, so der Bürgermeister, handele es sich hier um die erste Auslegung des Bebauungsplans, die ja der Öffentlichkeit die Chance gebe, Anmerkungen oder Einwände geltend zu machen. Auch die Träger öffentlicher Belange werden dabei beteiligt, von ihnen werden zum Beispiel die geplanten Maßnahmen zum Verkehrs-Schallschutz für die Anwohner geprüft werden wie auch das Konzept für die Versickerungsmöglichkeit von Niederschlägen.
Gemeinderat berät
ein weiteres Mal
Im Anschluss an die vierwöchige Auslegungsfrist, die am 8.Oktober beginnt, werden alle Stellungnahmen von privater wie von öffentlicher Seite vom Bauamt der Gemeinde bewertet, das Ergebnis wird dem Gemeinderat zur erneuten Beratung vorgelegt werden. Kam die Verwaltung bei der Behandlung der Einwände oder kommt der Gemeinderat bei seiner Beratung zum Schluss, dass Teile des Bauleitplanes geändert werden müssen, so schließt sich daran eine erneute öffentliche Auslegung an. Andernfalls kann der Bebauungsplan schon bei der ersten Beratung rechtskräftig werden.