Ein Weiler wird zum Zankapfel

von Redaktion

Gemeinde Prutting will Bebauungsplan und legt sich mit Landratsamt und Regierung an

Prutting – Zwei Handvoll Häuser und Ställe, dazu ein paar Schuppen. Und ein Obstgarten. Das ist Langhausen. Einer der 32 Ortsteile der Gemeinde Prutting. Diese ländliche Idylle wird wohl bald das Verwaltungsgericht beschäftigen.

Warum? Weil dort ein Einfamilienhaus entstehen soll. Das Bauvorhaben bleibt in der Familie. Anders gesagt: der Grund ist schon da, der Bauwerber stammt aus Langhausen und will dort bleiben. Finden Gemeinderat und Gemeindeverwaltung völlig in Ordnung. Gemeinsam bereiteten sie mittels eines einfachen Bebauungsplans den Weg dafür.

Grundfläche regelt
Größe des Gebäudes

Ohne Baufenster, Firstrichtung, Traufhöhe, Dachneigung, Fensterform und was sonst noch alles vorgeschrieben werden kann, festzuzurren. Die Größe des Gebäudes wird allein über die Grundfläche bestimmt. Und der oben bereits erwähnte Obstgarten, der soll laut Bebauungsplan auch ein solcher bleiben.

Problem Nummer eins: Das Grundstück befindet sich am Rand des Weilers, nicht mitten drin. Problem Nummer zwei: Es entsteht nicht nur auf dem einen Grundstück Baurecht. Sondern auch in mindestens einer Baulücke im Weiler. Finden die Pruttinger Verantwortlichen zur Nachverdichtung nicht schlimm.

Regierung von Oberbayern und Landratsamt Rosenheim hingegen finden den einfachen Bebauungsplan für Langhausen unsäglich, fasste es Bauamtsleiterin Daniela Klinginger in der jüngsten Gemeinderatssitzung zusammen. Was sie, wie sie auf Nachfrage erklärte, durchaus ärgert. Denn der einfache Bebauungsplan sei mit dem Landratsamt abgesprochen gewesen. Jetzt aber könne sich dort niemand so recht daran erinnern.

Die Regierung von Oberbayern begründet die Ablehnung damit, dass das Landesentwicklungsprogramm (LEP) dagegen stehe, das Anbindegebot sei nicht erfüllt. Für Klinginger nicht nachzuvollziehen, schließlich grenze das Grundstück, auf dem das Einfamilienhaus entstehen soll, an das benachbarte – bebaute – Grundstück der Familie an.

Der Gemeinderat war sich einig, dass es für Einheimische weiter möglich sein soll, in ihrem Weiler oder Dorf zu bauen. Dort, wo es das Grundstück im Familienbesitz schon gibt. Warum sollte ein Grundstück, beispielsweise in Inzenham, brach liegen und eine junge Familie müsste in Prutting oder Bamham nach einem Grundstück suchen und dies teuer kaufen? Nur weil die Regierung von Oberbayern nur in Prutting und Bamham eine weitere Siedlungsentwicklung sehe, in den anderen 30 von 32 Ortsteilen nicht? Für ein Baugebiet konnten das die Ratsmitglieder noch nachvollziehen, für ein einzelnes Einfamilienhaus nicht.

Stefan Schöne (Freier Wählerblock Prutting) empfand die Äußerungen der beiden Behörden als „sehr negativ“. Markus Schäffner (Unabhängige Liste Prutting) war von der harschen Ablehnung so irritiert, dass er gestand, er fühle sich gerade ziemlich überfordert.

Bauwerber soll die
Kosten tragen

Schöne machte klar, dass für ihn Bedingung sei, dass der Bauwerber die Kosten für den Bebauungsplan übernehme. „Denn dann entscheidet der Grundeigentümer, ob wir weitermachen oder nicht. Wir wissen, dass es schwierig ist, aber wir wollen ihm das Bauen ermöglichen.“

Auch wenn das, das war den Gemeinderäten klar, aller Voraussicht nach ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bedeutet. Darauf wollen sie es ankommen lassen, die Gemeinderäte, denn sie stimmten einmütig dafür, den einfachen Bebauungsplan weiter voranzutreiben.

Die Sicht des Landratsamtes und der Regierung

Auf Nachfrage der Redaktion teilte das Landratamt mit: „Die Gemeinde Prutting plant, den Flächennutzungsplan im Bereich des Weilers Langhausen zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen, um die Errichtung von zwei Wohngebäuden zu ermöglichen und zwei Bestandsgebäude in den Geltungsbereich des bestehenden Dorfgebiets einzubeziehen.

Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern soll die Zersiedelung der Landschaft vermieden werden. Auch im Regionalplan Südostoberbayern ist dieses Ziel festgeschrieben. Unter anderem heißt es dort: „Eine Siedlungsentwicklung ... außerhalb der Hauptsiedlungsbereiche soll nur noch die Abrundung bestehender Ortsteile ermöglichen. […]. Die gewachsene Siedlungsstruktur mit ihren Einzelhöfen und verstreut liegenden schützenswerten Weilern soll vor weiterer Siedlungstätigkeit bewahrt werden.“

Die Regierung von Oberbayern, die sich bereits mit dem Vorhaben der Gemeinde Prutting, den Flächennutzungsplan im Bereich des Weilers Langhausen zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen, beschäftigt hat, kommt zu dem folgenden Schluss:

Eine Darstellung im Flächennutzungsplan von weiteren Bauflächen im Weiler Langhausen steht aufgrund der fehlenden Anbindung an eine geeignete Siedlungseinheit im Widerspruch zu dem oben genannten Ziel des Landesentwicklungsprogramms Bayern.

Auch die von der Gemeinde Prutting angedachte Erweiterung der bestehenden Außenbereichssatzung scheidet rechtlich aus.“

Artikel 1 von 11