Brannenburg – Anfang 2019 kamen ein Mann und eine Frau zusammen, die jeweils psychische und physische Probleme haben. Der 37-jährige kaufmännische Angestellte und die 25-jährige Verkäuferin fanden zwar Gefallen aneinander, schafften es aber nicht, gemeinsam ihre Schwierigkeiten zu bewältigen. Statt dessen flüchteten sie sich in Alkohol und Drogen.
Prügeln unter
Alkoholeinfluss
Immer wieder gab es Streit und häusliche Gewalt, was die Polizei ständig zu Einsätzen zwang. So fiel das Paar am 15. August 2019 im Bahnhof Rosenheim auf, wo es sich eine heftige Auseinandersetzung mit der Bahnpolizei lieferte. Ebenso am 17. Oktober 2019, als der 37-Jährige nackt durch Brannenburg lief und sich unter wüsten Beleidigungen der Hilfe durch eine Polizeistreife widersetzte.
Dies führte dazu, dass ihn das Amtsgericht Rosenheim im Oktober 2020 zu einer Gefängnisstrafe von 14 Monaten verurteilte. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, weil er Stein und Bein schwor, dass sich derlei Auffälligkeiten nicht wiederholen würde.
Bereits im Juli dieses Jahres beobachtete ein Passant eines Abends, dass ein Mann auf offener Straße seine Begleiterin niederschlug. Er informierte die Polizei. Da dies in der Nähe der Wohnung des Paares stattfand, fuhr die Polizei gleich dort hin, und traf die Beiden betrunken und streitend an.
Weil der Mann ausfallend wurde, erklärten ihm die Beamten, dass er bis zu seiner Ausnüchterung in Sicherheitsgewahrsam genommen würde. Was ihn völlig ausrasten ließ. Ein Polizist berichtete im Zeugenstand, er habe noch nie einen derart brutalen Widerstand erlebt.
Noch heftiger war die Situation am Abend des 15.August 2021 gegen 19 Uhr. Das Unglückspärchen war wieder alkoholisiert und nach eigenen Angaben unter Drogen. Die Verkäuferin flüchtete sich während eines Streites ins Schlafzimmer. Der Angeklagte drückte die Türe ein, prügelte und würgte die Frau, bis diese schließlich blutend am Boden lag. Erneut musste die Polizei vor Ort erscheinen. Unter wüsten Beleidigungen und heftigstem Widerstand mussten sie den 37-Jährigen in Gewahrsam nehmen. Dieses Mal verfügte der Haftrichter, dass er in Untersuchungshaft bleibt.
Die Sache kam nun vor das Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Barschat. Der Angeklagte zeigte sich reuig und geständig. Er schämte sich auch seines Verhaltens, das ihm mittels der Aufzeichnungen der polizeilichen Bodycams vorgeführt wurde. Er versuchte immer wieder, dem Gericht klar zu machen, dass das nicht sein wahres Ich sei: „Das bin ich nicht wirklich. Tatsächlich ist das gar nicht meine Art.“ Er erklärte, er wolle seinen Alkoholgenuss unter Kontrolle bringen.
Seine Lebensgefährtin hatte ihm zwischenzeitig ganz offensichtlich verziehen. Sie weigerte sich im Zeugenstand, über die Vorgänge auszusagen, wollte ihn nun vor einer Verurteilung schützen. Was nach seinem Geständnis aussichtslos war.
In seinem Plädoyer verwies der Staatsanwalt darauf, dass selbst die offene Bewährung den Angeklagten nicht daran gehindert hatte, genau dieselben Straftaten in so kurzer Zeit zu wiederholen. Der Angeklagte habe nichts dazu gelernt und das sei auch weiterhin nicht zu erwarten. Er beantragte eine Haftstrafe von drei Jahren.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Peter Dürr, erklärte, dass sein Mandant unwidersprochen ein Alkoholproblem habe. Dieses aber mittels einer Haftstrafe nicht zu beheben sei. Dazu seien sicherlich andere Maßnahmen von Nöten. Einen konkreten Strafantrag nannte er nicht, stellte das Urteil in das Ermessen des Gerichtes.
Zweieinhalb Jahre
Zeit zum Nachdenken
Dieses verurteilte den Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Die Richterin drang darauf, der Angeklagte müsse seine Situation begreifen. „Sie sagen immer wieder, sie seien nicht so. Das Gegenteil ist richtig: Genau so sind Sie. Erst wenn Sie das begreifen und ihr Verhalten unter Kontrolle bringen, können Sie lernen, straffrei zu leben. Die Haftstrafe soll ihnen dabei helfen.“