Rohrdorf – Mangelnde „Kollegialität“ beim Landratsamt bemängelt die Gemeinde Rohrdorf, zumindest in Sachen Brenner-Nordzulauf. „Einfach per Schreiben festzustellen, dass auf Rohrdorfer Gemeindegebiet Probebohrungen durchgeführt werden, ohne sich vorher in dieser Sache abzustimmen – dieses Vorgehen des Landratsamtes sollten wir so nicht hinnehmen.“ So stellte Rohrdorfs Bürgermeister Simon Hausstetter (Bürgerblock) dem Gemeinderat die Überlegung vor, gegen die vom Landratsamt erteilte Bohrerlaubnis zu klagen.
Gemeinde ist nicht
angehört worden
Das Echo des Gremiums war geteilt. Helmut Wieshuber (SPD) hielt diesen Schritt für richtig. Er verwies darauf, dass es einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss gebe, auf gemeindeeigenen Grundstücken nicht bohren zu lassen. Die Klage gegen eine Bohrerlaubnis ohne jede Anhörung der Gemeinde sei also nur konsequent.
Sebastian Hauser (CSU) dagegen hielt dieses Vorgehen für unklug. Der Brenner-Nordzulauf werde kommen, dieser Tatsache müsse man ins Auge sehen. Und da sei es fraglich, ob man sich durch eine Klage etwas Gutes tue. Man sollte besser sehen, dass für das Gemeindegebiet das maximal Mögliche herauszuholen sei, also die Untertunnelung sicherstellen, und dafür sei eine Blockadehaltung wahrscheinlich die falsche Vorgehensweise. Auch Johann Reck (CSU) betonte, dass er nicht möchte, dass sich die Gemeinde Rohrdorf gegen das Landratsamt auflehne.
Bürgermeister Hausstetter entgegnete, dass er es für falsch halte, die Hoffnung, die geplante Nordzulaufstrecke komplett vermeiden zu können, so früh schon aufzugeben. Davon abgesehen gehe es bei er Klage ja nicht um den Nordzulauf als Ganzes, die Klage betreffe auch nicht das Landratsamt insgesamt, sondern einen einzelnen konkreten Bescheid. Ziel sei es überdies, dadurch klarzumachen, dass sich die Gemeinde mehr Unterstützung vom Landratsamt erhoffe. Sie bei Genehmigungen einfach zu übergehen, sei da eindeutig das falsche Signal.
Josef Höß (FW) verband mit der Klage sogar die Hoffnung. Verwaltungsgerichtstermine würden in der Regel ja schnell anberaumt. Man treffe sich, wenn geklagt werde, also bald mit den Vertretern des Landratsamtes. Dies sei eine Chance, dass die Gemeinde ihre Haltung und ihre Befürchtungen darlegen könne, und dabei von der „Gegenseite“, hier dem Landratamt, auch wirklich gehört werde.
Grundsätzliche
Skepsis der Räte
Rupert Stocker (Bürgerblock) betonte, Schritte, die das Voranschreiten der Planung verlangsamen könnten, seien ja nicht einfach eine Blockade um der Blockade willen. Dahinter stehe die Hoffnung, dass jeder Zeitgewinn immer mehr verdeutlichen werde, dass sich die Bedarfsentwicklung, von der man bei Projektbeginn ausgegangen sei, nicht bewahrheite.
Überlegungen, die an der grundsätzlichen Skepsis etlicher Gemeinderäte gegenüber der Klage nichts änderten. Bei der Abstimmung waren elf Ratsmitglieder für die Klage, acht dagegen. Insgesamt hat sich das Gremium damit für eine Klage gegen den Bohrungsbescheid des Landratsamtes entschieden. Sie wird gemeinsam mit der Gemeinde Stephanskirchen, die darüber bereits positiv abgestimmt hat, eingereicht werden.