Reinen Tisch bei Finanzen machen

von Redaktion

Pruttinger Gemeinderat schaltet bei Jahresrechnung 2019 die Rechtsaufsicht ein

Prutting – Die Prüfung der Jahresrechnungen durch den Prüfungsausschuss des Gemeinderates ist meistens Formsache. Fragen, die es immer gibt, werden meist von der Kämmerei beantwortet, die Hintergründe erläutert. Bei kleineren Beanstandungen, die auch fast zur Regel gehören, werden von der Verwaltung für die Zukunft Abhilfemaßnahmen beschlossen.

Daraufhin stellt der Prüfungsausschuss in der Regel fest, dass „die Jahresrechnung keine Prüfungsfeststellungen enthält, die noch aufgeklärt oder abgearbeitet werden müssen“ – in dieser oder einer ähnlichen Formulierung. Damit ist der Weg frei für den Gemeinderat bezüglich der Jahresrechnung die Entlastung zu beschließen.

Rechtsaufsicht soll
Mängel bewerten

Anders in Prutting bei der letzten Gemeinderatssitzung. Hier stellte Barbara Stein (FW) als Vorsitzende des fünfköpfigen Rechnungsprüfungsausschusses den Antrag, dass die entsprechende Abstimmung über das Prüfungsergebnis für das Jahr 2019 zunächst zurückgestellt wird. Sie soll erst dann erfolgen, wenn dem Gemeinderat das Protokoll eines Gesprächs mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes vorliegt. Bei diesem Gespräch sollen die vom Prüfungsausschuss festgestellten Mängel besprochen, analysiert und bewertet werden.

Es sind dies nicht zuletzt auch die „Einnahmereste“, also Forderungen der Gemeinde an ihre Bürger, die in Rechnung gestellt worden waren, bei denen der Zahlungseingang aber nicht überwacht wurde. Allein für das Jahr 2019 haben sich, so der Rechnungsprüfungsausschuss, die „Einnahmereste“ auf eine Höhe von rund einer halben Million Euro summiert.

Diese Erkenntnis ist nicht neu, seit Sommer 2020 versucht die Gemeinde, ihre noch offenen Forderungen konsequent aufzuarbeiten. Ein Bemühen, das von den Bürgern der Gemeinde durchaus begrüßt wird, wie nicht zuletzt die Reaktionen bei den Ortsteilgesprächen zeigten.

Erst sei 2020 wird der Rechnungsprüfungsausschuss von einem selbst beauftragten Sachverständigen unterstützt, der zusätzlich zu den Prüfungsbeanstandungen auch Möglichkeiten aufzeigt, Fehler in der Zukunft zu vermeiden. Auch die Gründe, die für die fehlenden Abrechnungen ursächlich waren, versuchte man anzugehen: Die Verwaltung wurde in dieser Hinsicht schlagkräftiger aufgestellt. Festzuhalten bleibt aber, so Barbara Stein, dass die Verwaltungsmitarbeiter in den vergangenen Jahren immer wieder beim damaligen Bürgermeister ihre Arbeitsüberlastung und die vielschichtigen Zuständigkeitsbereiche bemängelt hätten – ohne Erfolg.

Nicht nur für das Jahr 2019, auch bei den schon erfolgten Prüfungen für frühere Jahre wurde vom Prüfungsausschuss zudem festgestellt, dass „Ausgaben in mündlicher Absprache mit dem Bürgermeister, ohne Aktennotiz oder ohne erkennbaren Grund getätigt wurden, teilweise ohne die Verwaltung in Kenntnis zu setzen“. Auch der Gemeinderat sei, wenn überhaupt, nur im Nachhinein informiert worden.

Beanstandungen nicht
wieder durchwinken

Bei den bisherigen Jahresprüfungen wurde dennoch eine Entlastung erteilt, weil sich der damalige Gemeinderat darüber einig war, dass es nichts helfe, über Verhältnisse zu richten, an denen nichts mehr zu ändern sei. Es gelte darauf zu achten, dass derartiges Fehlverhalten in Zukunft nicht mehr vorkommen könne.

Mit der Prüfung für das Jahr 2019 haben die Prüfungsbeanstandungen insgesamt aber wohl ein Ausmaß angenommen, bei dem der Prüfungsausschuss eine Beurteilung durch die Rechtsaufsicht für angemessen hält. Diesem Vorgehensvorschlag der Ausschussvorsitzenden Barbara Stein (FW), folgte der Gemeinderat diskussionslos einstimmig.

Von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes war am gestrigen Mittwoch noch keine Stellungnahme zu bekommen.

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