Ziehen hier bald die Vereine ein?

von Redaktion

Staatliches Bauamt und Gemeinde Oberaudorf unterzeichnen Nutzungsvereinbarung

Oberaudorf – „Das ist ein guter Tag und eine gute Nachricht für die Ortsvereine, dass sich das Staatliche Bauamt Rosenheim und die Gemeinde Oberaudorf einig geworden sind“. Mit diesen Worten hat Doris Lackerbauer, Leiterin des Staatlichen Bauamtes Rosenheim, jetzt die Unterzeichnung einer Nutzungsvereinbarung für das Kloster Reisach kommentiert.

Sofort-Sicherung vereinbart

Am Mittwochvormittag hatte sie sich dazu mit Oberaudorfs Bürgermeister, Doktor Matthias Bernhardt, und weiteren Beteiligten im Kloster Reisach getroffen. Die Vereinbarung wurde zwischen dem Staatlichen Bauamt Rosenheim, in Vertretung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, und der Gemeinde Oberaudorf geschlossen.

Das Papier regelt die zwischenzeitliche Nutzung der Klosteranlage, bis endgültig über die Zukunft von Kloster und Kirche, die sich im Besitz des Freistaates Bayern befinden, entschieden werden kann.

Oberaudorfs Bürgermeister, Doktor Matthias Bernhardt, hatte im Vorfeld das große Interesse der Gemeinde und vor allem der ortsansässigen Vereine, wie beispielsweise dem Männerchor, dem Trachtenverein oder der Reisacher Frauengemeinschaft, an einer Nutzung des Klosters dargelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen konnte der Bitte der Vereinigung nun entsprochen werden.

Diese Voraussetzungen betreffen in erster Linie Instandsetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und des Brandschutzes. Sobald diese Maßnahmen seitens der Gemeinde vorgenommen wurden, stehen Teile des Klosters Reisach, wie Räume im Erdgeschoss und der Klostergarten, für eine Nutzung den Vereinen zur Verfügung.

Dazu gehören laut Bürgermeister Bernhardt unter anderem die Nutzung für die Chorproben, die Weihnachtsmärkte sowie die Klosterfeste.

Die Absprachen zwischen Gemeinde und Niederaudorfer Vereinen, wer sich um was kümmern wird, begannen am gestrigen Donnerstag. Die Arbeiten sollen, so Dr.Bernhardt, so bald als möglich, auf alle Fälle aber noch in diesem Jahr beginnen.

Die Teile der Anlage, für die aus Sicherheitsgründen ein Betretungsverbot ausgesprochen worden war, können auch weiterhin nicht genutzt werden.

Gerüste sollen bis Anfang 2022 stehen

Ein derartiges Vorgehen ist auch für die Kirche der Klosteranlage vorgesehen. Wie das Staatliche Bauamt Rosenheim mitteilt, wird dort in der kommenden Woche mit den ersten Sicherungsmaßnahmen begonnen. Vorausgegangen waren zunächst umfangreiche statistische Untersuchungen.

„Im Rahmen einer Sofortsicherung erfolgt in einem ersten Schritt der Einbau sogenannter Zuganker im Kirchengewölbe. Ziel der Sofortsicherung ist es, die Kirche vor herabfallenden Teilen zu schützen, die unwiederbringliche Schäden verursachen könnten“, berichtet Doris Lackerbauer vom Staatlichen Bauamt Rosenheim.

Im Anschluss wird dann ein Innen- beziehungsweise Stützgerüst errichtet. Der Aufbau dieses Gerüstes soll bis Anfang 2022 abgeschlossen sein.

Die barocke Klosterkirche wurde von 1737 bis 1739 erbaut, 1974 erfolgte letztmalig eine umfangreiche Sanierung. re

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