Kein neues Raumordnungsverfahren

von Redaktion

Regierung von Oberbayern sieht Voraussetzungen für eine Prüfung nicht gegeben

Nußdorf/Bad Aibling – Die Regierung von Oberbayern sieht derzeit keine Notwendigkeit eines neuen Raumordnungsverfahrens im Zuge einer geplanten Erweiterung des Steinbruchs Heuberg im Gemeindebereich Nußdorf. Diese Information geht aus einem Antwortschreiben von Oberbayerns Regierungspräsidentin Maria Els hervor. Nachdem der Rosenheimer Kreistag sich in einer Resolution für eine erneute Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ausgesprochen hatte, wandte sich Landrat Otto Lederer an Els.

Petition stellt
gleiche Forderung

Das Thema Raumordnungsverfahren ist damit noch nicht ganz vom Tisch. Dem bayerischen Landtag liegt derzeit eine Petition vor. Sie fordert ebenfalls die Durchführung eines neuen Raumordnungsverfahrens. Hier steht eine Entscheidung noch aus.

Regierungspräsidentin Els nannte in ihrem Schreiben an den Landrat mehrere Gründe, warum es derzeit zu keinem neuen Verfahren kommen wird. Zum einen entscheide die Regierung von Oberbayern als Landesplanungsbehörde, wann ein solches eingeleitet wird. Es werde nicht auf Antrag Dritter durchgeführt. Zum anderen liege keine Voraussetzung für ein neues Raumordnungsverfahren vor. Der Steinbruch sei bereits Gegenstand einer solchen Prüfung gewesen. Er werde seitdem mit einer entsprechenden Genehmigung betrieben.

Dass das Raumordnungsverfahren vor 60 Jahren durchgeführt wurde, spielt dabei keine Rolle. Die Raumverträglichkeit des Standortes sei damals geklärt worden, „auch wenn sich die rechtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen für die Bewertung des Betriebes und insbesondere möglicher Erweiterungsflächen seit der Erstgenehmigung des Steinbruchs geändert haben“, heißt es in einer Pressemitteilung vonseiten des Landratsamtes Rosenheim.

Die Regierungspräsidentin verweist auf das derzeit laufende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Durch Gutachten, die in ihrem Umfang detailreicher seien als eine „grobmaßstäbliche Prüfung in einem Raumordnungsverfahren“, könne geprüft werden, ob eine Erweiterung des Steinbruches in Oberfilzen im Einklang mit den Belangen des Artenschutzes, den Natura-2000-Gebieten, der Alpen-Konvention oder auch den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Bayern stehe. „Ein Raumordnungsverfahren hätte für alle Beteiligten eine wunderbar klärende Funktion gehabt, und die Regierung von Oberbayern blockt“, sagt Ulrich Kottmann vom Aktionsbündnis „Rettet den Heuberg“.

Es könne nicht sein, dass man nach einer landesplanerischen Beurteilung, die noch unter Konrad Adenauer erlassen wurde, agiere. Nach Auffassung der Bürgerinitiative wurde der Steinbruch in den vergangenen Jahren immer weiter vergrößert, sodass man derzeit nicht über die beantragte zwei Hektar große Erweiterung, sondern über eine zehn Hektar große Erweiterung sprechen müsse. „Letztendlich zieht sich die Regierung aus der Verantwortung und verschanzt sich hinter Formalien“, resümiert Kottmann.

Weiterer
Termin geplant

Die Initiative möchte nach wie vor Druck auf die Politik ausüben. Die Petition, die dem Landtag vorliegt, werde voraussichtlich bis zum Ende des Jahres im Umweltausschuss beraten. „Wir hoffen, dass die Landespolitiker sich unserer Forderung anschließen.“ Der Erörterungstermin, der in den vergangenen zwei Tagen in Bad Aibling stattfand, sei ein „Schlagabtausch von Argumenten und ein Austausch an Informationen gewesen“, sagt Kottmann. In den kommenden Monaten wird es noch einen weiteren Erörterungstermin geben.

Der Widerstand gegen die Erweiterung

Das Südbayerische Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co GmbH betreibt den Steinbruch in Überfilzen seit 1961. Der Kalkstein von dort wird für die Zementherstellung abgebaut. 2017 beantragte die Gemeinde Nußdorf bei Gericht die Einstellung der Arbeiten.

Nachdem die Klage zunächst abgelehnt worden war, stoppte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz 2018 den Gesteinsabbau oberhalb von 758 Metern – vorläufig. Das Unternehmen beantragte daraufhin erneut eine Erweiterung, die oberhalb von 758 Metern liegen soll, und zwar im Umfang von etwa zwei Hektar.

Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird auch die Öffentlichkeit beteiligt. Über 1200 Einwendungen aus der Bevölkerung und von Vereinen sind eingegangen.

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