Großkarolinenfeld – Es drohte schon eine unendliche Geschichte zu werden, das Bauvorhaben an der Max-Josef-Straße, mitten in Großkarolinenfeld. Wie mehrfach berichtet, soll dort eine Wohnanlage mit rund fünf Dutzend barrierefreien, zumindest aber seniorengerechten Wohnungen entstehen.
Dreimal lagen die Planungen aus, dreimal hatten die Träger öffentlicher Belange und die Großkarolinenfelder Gelegenheit, sich zu äußern. Dreimal wägten die Gemeinderäte ab. Und nun ist es vorbei, nun gibt es sowohl einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Investor als auch die Satzung für das Vorhaben.
Die letzten Einwände sind abgewogen
Zum vorerst letzten Mal beschäftigte sich der Gemeinderat jetzt mit Einwänden. So meldeten sich sowohl der Pächter als auch die Eigentümer des Feldes nördlich der für das Vorhaben notwendigen Ausgleichsfläche: Sie befürchteten Verschattung durch die Baum- und Strauchhecke, die auf dem 25 Meter breiten Streifen nördlich einer Baumschulpflanzung wachsen soll. Nun wird aber der Abstand der Hecke zum Nachbaracker um ein Viertel größer sein, als vorgeschrieben, so Planer Bernhard Hohmann. Und die in der Mitte maximal sechs Meter hohe, zu den Rändern niedriger werdende Hecke, liegt südsüdöstlich des Nachbargrundstücks. Es sei also schlimmstenfalls mit einer „minimalen Verschattung“ zu rechnen.
Pächter und Eigentümer wiesen auch darauf hin, dass die Ausgleichsfläche die Drainagen in diesem Gebiet gefährden könnten. Da hat der Investor bereits zugesagt, diese zu erneuern und zudem in ein Kiesbett zu legen, sodass nichts passieren könne.
Angst vor Hochwasser am Erlbach wegen der Oberflächenversiegelung äußerte ein Anliegerpaar. Unwahrscheinlich, hielten Planer und Gemeinderat dagegen, denn es gebe auf dem Grundstück reichlich Grünfläche zum Versickern und zudem entstehe direkt am Erlbach ein Regenrückhaltebecken in Teichform.
Das selbe Paar stieß sich an den über neun Meter hohen Gebäuden. Dadurch werde seine Solaranlage verschattet, verliere an Wirkung. Planer Hohmann verwies darauf, dass die beiden höheren Gebäude zum einen mit der Schmalseite an die benachbarte Bebauung angrenzen und zum anderen versetzt zu den bestehenden Häusern geplant sind. Zum Haus der Beschwerdeführer betrage der Abstand deshalb 20 Meter. Die anderen Gebäude der Wohnanlage seien mit 4,5 und rund sechs Metern zudem deutlich niedriger.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beklagt den Verlust von landwirtschaftlicher Fläche für die Lebensmittelproduktion. Die nötigen 3750 Quadratmeter Ausgleichsfläche sind aber auf dem Grundstück und in Baulücken nicht umzusetzen. Deswegen wich man in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde auf den Acker am Ortsrand aus.
Satzungsbeschluss
fiel einstimmig aus
Einige Träger öffentlicher Belange wiesen auf vorherige Stellungnahmen hin, die aber vom Bauausschuss oder Gemeinderat längst berücksichtigt und abgewogen waren. So wurde dann Bürgermeister Bernd Fessler (parteilos) einstimmig beauftragt, die Satzung auszufertigen und in Kraft zu setzen. Es kann gebaut werden.