Drogen genommen und selbst gedealt

von Redaktion

Rosenheimer Schöffengericht verurteilt Automechaniker wegen Handels mit Heroin

Bad Endorf – Einen 46-Jährigen hat das Rosenheimer Schöffengericht wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Diese kann der Mann, der seit 25 Jahren in Deutschland lebt, in einer psychiatrischen Einrichtung absitzen, wo er erneut eine Therapie gegen seine Sucht aufnehmen will.

Verkauf in
der Bäckerei

Schon seit seiner Ankunft in Deutschland ist der Angeklagte heroinabhängig. Dabei schaffte es der mehrfach Vorbestrafte 2013 zumindest zeitweise, von seiner Sucht wegzukommen und der Kriminalität abzuschwören. Warum er nunmehr rückfällig wurde, konnte das Gericht nicht klären. Ins Visier der Strafverfolger geriet er, als die Beamten einen Bäcker überwachten, der angeblich seine Mitarbeiter mit Heroin entlohnte und in seiner Bäckerei einen schwungvollen Drogenhandel betrieb. Sein Telefon ließen die Fahnder überwachen. Dabei fiel eine österreichische Telefonnummer auf, die schließlich zu dem Angeklagten führte. Für die Ermittler war schnell klar, dass es sich bei diesen Textnachrichten um verschlüsselte Botschaften über Drogengeschäfte handelte.

Deshalb wurde auch der Automechaniker intensiver überwacht, und nach einem Treffen wurden Dealer und Kunde bei einer Drogenübergabe festgenommen. Der zuständige Sachbearbeiter der Kripo, der als Zeuge aussagte, ging davon aus, dass zwischen den beiden etwa 150 bis 200 Gramm dieser harten Droge gehandelt wurden. Bei der Festnahme führte der Bäcker 16,3 Gramm Heroin mit sich. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten fanden sich noch einmal 8,5 Gramm des Opiats.

Der Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog, bat das Gericht um ein Rechtsgespräch. Dabei bot er ein Geständnis seines Mandanten an und bat darum, das Schöffengericht möge seinem Mandanten in den Maßregelvollzug schicken. Er habe seine Straftaten aus einem Suchtdruck heraus begangen und sei bestrebt, erneut von seiner Drogenabhängigkeit loszukommen.

Der forensische Gutachter und Psychiater Dr. Stefan Gerl aus Wasserburg berichtete, dass ihm der Angeklagte bewiesen habe, dass er eine Langzeittherapie erfolgreich bestehen könne. Deswegen befürworte er einen dritten Therapieanlauf im Maßregelvollzug.

Die Vorsitzende des Schöffengerichtes, Melanie Bartschat, verwies darauf, dass bei dieser Menge harter Drogen durchaus ein Verfahren vor dem Landgericht in Traunstein in Betracht gekommen wäre – und damit eine Freiheitsstrafe jenseits von vier Jahren. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger einigten sich darauf, dass bei einer Haftstrafe jenseits von drei Jahre, dem Angeklagten der Maßregelvollzug gewährt werde.

Gericht gewährt
Maßregelvollzug

Das Schöffengericht entschied schließlich auf eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, welche der Verurteilte nun also im Maßregelvollzug verbringen darf, um von seiner Drogensucht wegzukommen.

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