Griesstätt rüstet mit Luftreinigern nach

von Redaktion

Elternbeirat überzeugt den Gemeinderat mit seinem Antrag

Griesstätt – Erneut hat sich der Gemeinderat Griesstätt mit der Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Grundschule befasst.

Ein ausführlich begründeter Antrag des Elternbeirates lieferte die Grundlage.

Bislang fehlten
die Fakten

Die Familien wünschen, dass auch die letzten Klassen- und Fachräume mobile Geräte erhalten. Denn der Präsenzunterricht darf nicht gefährdet werden.

Nach dem Abwägen verschiedener Anregungen und Bedenken einigte sich das Gremium auf einen einstimmigen Beschluss. Alle förderfähigen Räume der Schule und des Kindergartens sollen mit mobilen Luftreinigern ausgestattet werden. Zugleich wird weiter die Förderfähigkeit einer stationären raumluft-technischen Luftreinigung (RLT) im Gebäude geprüft.

Wegen nicht eindeutiger Faktenlage war bisher eine Entscheidung über die Anschaffung von zwei weiteren Luftreinigungsgeräten im Rat auf unbestimmte Zeit verschoben worden.

Dies bemängelte der Elternbeirat der Grundschule in der zweiseitigen Begründung des Antrags und beantragte nun seinerseits die Anschaffung der Geräte. Die im Schulbetrieb bereits im Einsatz befindlichen vier Luftreiniger sollten damit ergänzt werden, auch um für Gleichbehandlung im Haus zu sorgen.

Die zusätzliche Ausstattung von zwei weiteren Fachräumen sei sinnvoll, wurde festgestellt. Obendrein wiesen die Eltern auf die erfolgreiche bisherige Verwendung der Geräte hin, deren Geräuschentwicklung nicht als störend empfunden werde.

Sachbearbeiter Florian Gruber gab einen Überblick über die derzeit gültigen Förderrichtlinien. Vor allem das baldige Auslaufen der Antragsfrist zum 30. November hob er hierbei hervor, da die Regierung von Oberbayern bis zum 31. Dezember einen Bewilligungsbescheid erlassen müsse. Ein Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Prozent sei zu erwarten, wenn die Voraussetzungen bezüglich der zu fördernden Räumlichkeiten erfüllt seien. Das beträfe Klassen- und Fachräume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, insbesondere solche ohne RLT-Lüftung oder wenn Fenster nur kippbar seien. Auch wenn unzureichend dimensionierte Lüftungsklappen einen Luftdurchsatz in notwendiger Höhe verhinderten, seien die Bedingungen erfüllt. Zudem dürften für eine Förderung ohne Eigenbeitrag die Höchstbeträge bei Beschaffung (3500 Euro), Inbetriebnahme (200 Euro) und der Wartungskosten (1000 Euro) nicht überschritten werden.

Sitzungsleiter Zweiter Bürgermeister Anton Strahlhuber (GfuG) plädierte für die Anschaffung der mobilen Geräte für die förderfähigen Räume, sofern eine weitergehende Förderung einer stationären, aber aufwendigeren RLT-Lüftung in Höhe von bis zu 80 Prozent damit nicht gefährdet werde. Diese müsste aber auch bis zum 31. Dezember be-antragt werden. Für diese Art der Lüftung setzte sich besonders Stefan Pauker (BfG) mit dem Hinweis auf deren Nachhaltigkeit ein.

Geräte für
förderfähige Räume

Die Umsetzbarkeit im Schulgebäude zu prüfen, empfahl Gerhard Braunen (BfG). Man solle aber sichergehen, dass nicht durch einen Förderantrag für mobile Luftreiniger die Förderung einer stationären raumlufttechnischen Luftreinigung unmöglich gemacht werde.

Lorenz Freiberger (GfuG) erkundigte sich nach der Lieferbarkeit der mobilen Geräte, da diese ja kurzfristig beschafft werden müssten, und empfahl den Kindergarten entsprechend einzubeziehen.

Grundsätzlich war man sich aber einig, dass eine stationäre Lüftung nicht schnell genug zur Verfügung stehen würde und beschloss einstimmig, für alle förderfähigen Räumen, sofern noch nicht vorhanden, Luftreinigungsgeräte zu beschaffen.

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