Bad Endorf saniert den Ortskern

von Redaktion

Städteplanerin stellt erste Richtlinien für die Neugestaltung vor

Bad Endorf – Die Bad Endorfer Ortsmitte soll sich per Bayerischem Städtebauförderprogramm ISEK verändern. Hauseigentümer im Sanierungsbereich können für bauliche Veränderungen Gelder beantragen. Die Baumaßnahmen müssen gewissen Richtlinien folgen. Sie werden im Gestaltungshandbuch Ortsmitte festgehalten. Eine erste Fassung präsentierte Alexandra Franzke von der Schirmer Architekten und Stadtplaner GmbH nun auf der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Mischung aus modern

und traditionell

Das Gestaltungshandbuch analysiert, was für Endorf ortstypisch ist. „Wir haben viele Rückmeldungen bei der Bürgerveranstaltung Mitte Juli bekommen“, sagt Franzke. Alle relevanten Informationen für die städtebauliche Förderung werden in dem Gestaltungshandbuch als „prägende Bausteine“ erfasst. Dabei ist Bad Endorf sehr vielfältig.

„Wir haben eine Mischung aus traditionell und modern“, sagt Franzke. Das lasse sich nicht zuletzt auf die Geschichte der Marktgemeinde zurückführen. Prägende Aspekte sind zum Beispiel der Bau der Bahnstrecke im Jahr 1860, das Zusammenwachsen von Neu- und Alt-Endorf nach dem Zweiten Weltkrieg und die Entscheidung 1988, die Bezeichnung „Bad“ in den Namen aufzunehmen.

Aus dieser Entwicklungsgeschichte des Ortes ergeben sich den Ort dominierende Bauweisen, aus denen sich Gestaltungsempfehlungen ableiten. Darunter fallen Dach- und Fensterformen, die Farb- und Materialwahl der Fassaden und die Größe der Werbeanzeigen an den Geschäften.

„Gefördert werden kann alles, was einen positiven Einfluss auf das Ortsbild hat“, resümiert Franzke ihren Vortrag. Darunter fällt auch der sanierungsbedingte Abriss oder Rückbau. Worauf sich die Gemeinderäte noch einigen müssen, sei die maximale Fördersummer für ein Projekt.

Die Verwaltung überlegt rund 12000 Euro pro Projekt und im Jahr eine Summe von 50000 Euro im Haushalt bereitszustellen. Das müsse aber noch im Gemeinderat diskutiert werden, so Endorfs Bürgermeister Alois Loferer (CSU). Mittel, die in einem Jahr nicht genutzt werden, könnten in den nächsten Haushalt übertragen werden. Der Freistaat fördert die Projekte mit 60 Prozent.

Wer eine Förderung erhält, wird von dem Büro Schirmer Architekten und Stadtplaner geprüft. „Wir übernehmen die Gestaltungsberatung, helfen beim Einholen der Angebote und dem Fördervorschlag“, sagt Franzke. Langfristig könne auch die Verwaltung die Vorprüfungen übernehmen, ergänzt der Bürgermeister.

Unabhängig vom Gestaltungshandbuch muss sich die Gemeinde überlegen, ob sie eine Gestaltungssatzung für die Ortsmitte erlassen möchte. Auch dort könnten gestalterische Regeln festgelegt werden, die dann bei kommenden Bauanträgen einzuhalten sind. In der Diskussion der Gemeinderäte wurde deutlich, wie schwierig es sein wird eine verbindliche Satzung zu erlassen. Johann Webersberger (CSU) brachte das Problem auf den Punkt. „Der Dialog für solche Richtlinien muss nicht nur in diesem Gremium geführt werden.“ Sollten Regeln erlassen werden, die nur im Marktgemeinderat, aber nicht bei den Eigentümer Anklang finden, könnte es zu Konflikten kommen.

Höhe der Förderung
ist noch offen

Deswegen der Arbeitsauftrag vom Bürgermeister an die Fraktionen, sich zu überlegen, in welchen Bereichen eine Satzung wirklich Sinn machen würde. „Die Satzung ist ein klares Signal: ‚Wir wollen was bewegen‘“, gibt Franzke den Gemeinderäten mit.

Die Sanierung der Ortsmitte ist in Bad Endorf eng mit dem Verkehr in der Bahnhofstraße verknüpft. Sollten die Planungen der Verkehrsumwandlung konkreter werden, „müssen mit jedem Eigentümer Gespräche geführt werden, wie vorgegangen werden kann“, sagt die Städteplanerin.

Eine Entscheidung bezüglich einer Satzung, des Gestaltungshandbuches und der maximalen Fördersumme soll in der Gemeinderatssitzung Ende Januar fallen.

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