Brannenburg – Bei einer Kontrolle am Montagmorgen stoppte die Polizei den Kleintransporter eines 29-jährigen Oberaudorfers. Dabei stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug das zulässige Gesamtgewicht von 5000 Kilogramm überschritten hatte. Für dieses Gewicht wäre mindestens die Fahrerlaubnisklasse C1 erforderlich gewesen. Der junge Mann besaß aber lediglich Führerscheinklasse B. Anhand der Aufzeichnungen des digitalen Kontrollgeräts über Lenk- und Ruhezeiten konnten dem Fahrzeugführer weitere Fahrten mit dem Transporter nachgewiesen werden. Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Disponent der Firma, für die der Mann arbeitet, muss mit einem Verfahren wegen Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen.