Ab in die Geschlossene

von Redaktion

46-Jähriger aus Bad Endorf finanzierte Drogensucht durch Handel

Bad Endorf – Der 46-Jährige ist seit 25 Jahren heroinsüchtig. Seit 2013 ist er, nachdem er vielfach vorbestraft war, nach einer längeren Therapie von den Drogen weggekommen und nicht mehr straffällig geworden. Der Grund für seinen Rückfall konnte bei Gericht nicht geklärt werden.

Verschlüsselte
Nachrichten

In das Visier der Strafverfolger geriet er, als diese einen Bäcker überwachten, der angeblich seine Mitarbeiter mit Heroin entlohnte und in seiner Bäckerei einen schwungvollen Drogenhandel betrieb. Im Zuge von dessen Telefon-Überwachung fiel eine österreichische Telefonnummer auf – die schließlich zu dem Angeklagten führte.

Für die Ermittler der Drogenabteilung bei der K4 im Polizeipräsidium Rosenheim war schnell klar, dass es sich bei diesen Textnachrichten um verschlüsselte Drogengeschäfte handelte. Deshalb wurde auch der Automechaniker intensiver überwacht und nach einem Treffen von Dealer und „Kunden“ beide festgenommen.

Der Sachbearbeiter der Kripo, der als Zeuge aussagte, geht davon aus, dass zwischen den beiden etwa 150 bis 200 Gramm der harten Droge gehandelt wurden. Bei der Festnahme führte der Bäcker 16,3 Gramm Heroin mit sich. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des 46-jährigen Angeklagten fanden sich noch einmal 8,5 Gramm des Opiates.

Dessen Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog, bat das Gericht um ein Rechtsgespräch. Dabei bot er ein umfassendes Geständnis seines Mandanten an, bat darum, dass das Schöffengericht seinem Mandanten einen Maßregelvollzug nach § 64 Strafgesetzbuch gewährt. Der habe diese Straftaten aus einem Suchtdruck heraus begangen und sei bestrebt, erneut von dieser Drogenabhängigkeit loszukommen.

Die Vorsitzende des Schöffengerichtes, Richterin Melanie Bartschat, verwies darauf, dass bei dieser harten Droge und angesichts der Drogenmenge durchaus auch ein Verfahren vor dem Landgericht in Traunstein in Betracht gekommen wäre. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger einigten sich schließlich darauf, dass bei einer Haftstrafe von über drei Jahren dem Angeklagten der angestrebte Maßregelvollzug gewährt werden soll.

Bereits mehrere
Therapien hinter sich

Der forensische Gutachter und Psychiater Dr. Stefan Gerl aus Wasserburg berichtete, dass ihm der Angeklagte seit Jahren bekannt sei und dieser bewiesen habe, dass er eine Langzeittherapie erfolgreich bestehen könne. Aus diesem Grunde würde er eine dritte Therapie im Maßregelvollzug befürworten. Gerl betonte aber auch, dass der dritte Entzugsversuch auch der letzte sein muss.

Genau so lauteten dann auch die Anträge von Staatsanwalt und Verteidigung. Das Schöffengericht Rosenheim entschied sich für eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie den von allen Seiten gewünschten Maßregelvollzug in der Therapie, damit der Angeklagte clean wird.

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