Neuer 5G-Mast stark umstritten

von Redaktion

Bürgerantrag für eine gesundheitsverträgliche Digitalisierung als zulässig befunden

Riedering – Kurz nachdem Anfang November im Dorf die Runde machte, dass ein Mobilfunkbetreiber einen knapp 30 Meter hohen 5G-Mast westlich von Neukirchen aufzustellen beabsichtigt, gründete sich die Bürgerinitiative (BI) Simssee Süd. Sie sammelte Unterschriften für einen Bürgerantrag bezüglich einer gesundheitsverträglichen Digitalisierung und eines digitalen Vorsorgekonzepts. Der Gemeinderat Riedering stellte nun die Zulässigkeit des Bürgerantrags fest.

350 Unterschriften
kamen zusammen

Monika Pallauf, Biobäuerin aus Neukirchen, war eine der Gründerinnen der BI, zusammen mit Daniela Weiß und Alexander Tscholl. Vielen Bürgern sei, wie Pallauf und ihre Mitstreiter beim Unterschriftensammeln festgestellt hätten, der geplante Mast nicht bewusst gewesen. Mittlerweile seien 350 Unterschriften zusammen gekommen. Pallauf erläuterte, dass inzwischen zwei Standorte – einer bei Neukirchen auf Höhe der Kirche am Waldrand und der andere zwischen Ober- und Unterputting – im Gespräch seien.

Tscholl warb für ein Gesamtkonzept und einen sinnvollen Standort. Er verwies auf eine Mobilfunk-Monitoring-Karte der Bundesnetzagentur, die zeigt, dass Riedering mit Ausnahme des Ortsteils Thalham mit 4G ausreichend abgedeckt sei. Weiß führte an, dass die BI im Austausch mit anderen BIs der Region stehe. So habe man erfahren, dass sobald der Masten stehe, der Betreiber ohne eine Genehmigung der Gemeinde alles freischalten dürfe.

Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) erklärte, dass bislang kein Bauantrag für einen Masten eingegangen sei. Die Gemeinde habe „einen sehr vorsichtigen und sensiblen Umgang“ mit Mobilfunkbetreibern gepflegt, es gebe nur einen Masten auf dem Gemeindegebiet, und überhaupt sei der Breitband- und DSL-Ausbau auf Gemeindegebiet „weit vorangeschritten“.

Dominikus Summerer (CSU) und Andreas Hirzinger (CSU) forderten, gemeinsam einen alternativen Standort zu suchen.

Die Voraussetzungen
sind alle erfüllt

Stellvertretender Geschäftsleiter Johannes Lang sagte, dass in der Sitzung nur über die Zulässigkeit des Antrags zu befinden sei. Der Antrag müsse begründet sein, mindestens drei Personen seien als Vertreter zu benennen und es seien mindestens 56 Unterschriften – ein Prozent der Gemeindeeinwohnerzahl – erforderlich. Einstimmig entschied der Gemeinderat schließlich die Zulässigkeit des Bürgerantrags. Die Gemeinde hat drei Monate Zeit, diesen zu behandeln.

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