Bad Feilnbach – Noch vor rund drei Monaten diskutierte der Bad Feilnbacher Gemeinderat recht kontrovers darüber, wie die Gemeinde sich zum Bau einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage positionieren sollte (wir berichteten). Nun liegt bereits eine konkrete Anfrage für eine solche Anlage vor. Das geplante Projekt „Solarpark Dettendorf“ führte auch in der jüngsten Sitzung wieder zu einer intensiven Diskussion, fand aber schließlich eine deutliche Mehrheit im Gremium.
Autark mit
Strom versorgen
Jochen Schürer, Geschäftsführer der Firma Greenovative GmbH aus Nürnberg, stellte dem Gemeinderat das Projekt vor. Konkret geht es um vier Grundstücke mit einer Fläche von 18 Hektar südlich der Autobahn und östlich der Kreisstraße RO 24 in Dettendorf. Die Eigentümerin der Flächen sei auf die Firma zugegangen, um ein entsprechendes Projekt zu entwickeln. Greenovative würde die Anlage finanzieren, planen, bauen und betreuen. Schürer zählte eingangs die Eckdaten des Vorhabens auf: Mit einer geplanten Modulfläche von rund 15 Hektar könnte Strom aus Sonnenenergie mit einer Nennleistung von circa 16000 Kilowatt-Peak gewonnen werden. Bei einer Ertragsprognose von 1100 Kilowatt-Stunden soll ein Stromertrag von 17,6 Millionen kWh pro Jahr erzielt werden. „Mit der Anlage könnten etwa 5000 Haushalte mit Strom versorgt werden, zudem werden jährlich 8800 Tonnen CO2 eingespart“, schlüsselte Schürer auf: „Die Gemeinde könnte sich also autark versorgen.“ Um die erzeugte Energie in das Stromnetz einzuspeisen, sei eine Leitung nach Bad Aibling notwendig. Für die Gemeinde Bad Feilnbach, die Flächeneigentümerin und für die Bürger bringe der Solarpark viele Vorteile. So sei die Anlage eine umweltfreundliche Möglichkeit, Bad Feilnbach und benachbarte Gemeinden mit Energie zu versorgen. Zudem sicherte Schürer der Gemeinde eine Planungshoheit zu: „Der Gemeinderat bestimmt die Größe und Details zum Solarpark.“ Für die Bürger ergäbe sich die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung, es könne nachhaltig Geld „mit Sinn und klarer Gewinnherkunft“ angelegt und lokaler Ökostrom gewonnen werden. Die Kommune könnte von einer Umlage mit rund 35000 Euro und zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen von anfangs 16000 Euro pro Jahr bis zu 80000 Euro (ab dem 21. Jahr) finanziell profitieren.
Von einer „Schwarmfinanzierung“ sprach Schürer, um die Bürger an der Anlage zu beteiligen. So können die Bad Feilnbacher mit Beteiligungsbeträgen zwischen 1000 und 25000 Euro auf eine Laufzeit von fünf bis 15 Jahren einen gestaffelten Zinsertrag zwischen drei und vier Prozent erzielen. „Die Bad Feilnbacher Bürger hätten hier natürlich anfänglich ein Exklusivrecht.“ Erst danach würde die Finanzierung für weitere Anleger geöffnet.
Sepp Rauscher (CSU) fragte nach, ob der Rückbau nach der Nutzungszeit gesichert sei oder ob die Gemeinde eine Industriebrache befürchten müsse. „In der Regel werden solche Anlagen 40 Jahre und länger genutzt“, erläuterte Jochen Schürer. „Ab dem 15. Jahr muss eine Bürgschaft angelegt werden, die einen Rückbau der Anlage sichert“, so der Experte. Einige Ratsmitglieder standen dem Vorhaben ablehnend gegenüber. So sah Marinus Moser (ÜW) unter anderem die Versiegelung der landwirtschaftlich genutzten Fläche kritisch. Er forderte, dass Fotovoltaikanlagen zuerst auf Dächern gebaut werden sollten. Mit der Umsetzung des Projekts setze die Gemeinde ein „falsches Signal“, man würde gegenüber den Landwirten „ein Fass aufmachen“, so Moser. Sorgen um eine konkurrierende Situation zur landwirtschaftlichen Nutzung machte sich auch Mosers Fraktionskollegin Katharina Angermaier und fragte nach, ob die Flächen tatsächlich nicht weiter landwirtschaftlich genutzt werden könnten. Bürgermeister Anton Wallner (CSU) gab Auskunft, dass es sich hier um einen Betrieb handle, der die Landwirtschaft aufgibt, und daher die Flächen dafür nicht mehr gebraucht werden.
Alternative zur
Nahrungsproduktion
Aufgeschlossen standen die Landwirte Sepp Rauscher und Sepp Riedl (beide CSU) der Freiflächen-Fotovoltaikanlage gegenüber. Durch die momentane Überproduktion an Nahrungsmitteln müssten Alternativen gesucht werden. „Ich bin mittlerweile an einem Punkt, wo ein anderer Weg gesucht werden muss“, so Riedl. Peter Menhofer riet dazu, die Entscheidung anhand der vom Gemeinderat im September aufgestellten Richtlinien zu treffen: „Bundespolitische Diskussionen zu führen, bringt uns hier nicht weiter“, so das ÜW-Mitglied. Mit 14:5 Stimmen entschied der Gemeinderat schließlich, dass das vorgestellte Projekt begrüßt wird. Die Baurechtsänderung soll im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf der Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans erfolgen. Die Bauleitplanung wird durch ein von der Gemeinde beauftragtes Planungsbüro erstellt.