Neubeuern – Der Marktgemeinderat Neubeuern hat in seiner jüngsten Sitzung mit einer Gegenstimme beschlossen, dass die langjährigen Bebauungsplanverfahren im Bereich „Am Gereut“ eingestellt werden beziehungsweise in einem kleinen Teilbereich weitergeführt werden soll.
Für die Bereiche „Am Gereut“ wurde im Jahr 1973 ein Bebauungsplan aufgestellt, der über die Jahrzehnte mehrfach verändert wurde. 2012 hatte sich der Gemeinderat deshalb dazu entschlossen, einen neuen Plan aufzustellen. Dieser sollte in drei Teilen entstehen, nämlich Bebauungsplan 3.1 „Am Gereut-West“, 3.2 „Am Gereut-Ost“ und 3.3 „Samerstraße“. „Das Bebauungsplanverfahren hat sich in den vergangenen Jahren zu einer unendlichen Geschichte entwickelt, sodass der Bebauungsplan in weiten Teilen eigentlich kaum noch Regelungscharakter hat“, erklärte Bürgermeister Christoph Schneider (Unabhängige Neubeurer) dem Gremium.
Der Städteplaner Bernhard Hohmann hatte in einer früheren Sitzung einen Überblick über das Verfahren gegeben und die schweren Rahmenbedingungen aufgezeigt, die das Verfahren sehr langwierig machten. „Am Gereut hat es in den vergangenen Jahren eine rege Bautätigkeit gegeben, und der Gemeinderat hat vielen Vorhaben sein Einvernehmen erteilt beziehungsweise die Bauten nicht nach dem Bebauungsplan, sondern nach Paragraf 34 BauGB (Baugesetzbuch) beurteilt“, erläuterte Schneider. „Wir haben den Bebauungsplanentwurf dann teilweise nach den Bauanträgen angepasst, was ja nicht unbedingt Sinn des Gesetzgebers ist. Dazu fand ein Antrag vom damaligen Gemeinderat Johann Schmid (Freie Wähler), eine Veränderungssperre zu beschließen, um den Bebauungsplan in Ruhe fertigzuführen und Regularien herbeizuführen, in der Vorperiode keine Mehrheit, da viele Baugesuche vorlagen und der Gemeinderat diese nicht aufschieben wollte. Das betraf vor allem die Teilbereiche West und Ost“.
Anders ist es nach Auffassung des Planers und der Verwaltung in der Samerstraße: Dieser Bereich kann weiter überplant werden, da sich hier eine alte Gärtnerei und eine größere nichtbebaute Fläche befinden. Zudem haben die Eigentümer angegeben, dass sie an einer Überplanung Interesse haben. „Diese Grundstücksflächen bieten für die Gemeinde durchaus Innenverdichtungspotenzial“, so Schneider. „Ein Bebauungsplanverfahren über diese Flächen erscheint sinnvoll und auch aufgrund der übersichtlichen Eigentümerstruktur schnell umsetzbar.“ Voraussetzung dafür ist ein Entwässerungskonzept, das die Gemeinde erarbeiten muss.
Die Mehrheit des Gemeinderats folgte der Auffassung von Bürgermeister Schneider. Wichtig war dem Gremium allerdings, dass die Hanglage im Süden des ehemaligen Bebauungsplangebiets zu schützen. „Dies ist über den Paragraf 34 BauGB auf jeden Fall möglich“, erklärte Bauamtsleiterin Beate Bergmann. Vorhaben, die zu weit in den Hang eingreifen würden, könnten mit der Begründung abgelehnt werden, dass sich dieser im Wesentlichen im Außenbereich befindet. Der Marktgemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme, die Bauleitplanverfahren 3.1 und 3.2 einzustellen. Dem Beschluss, den Teilbereich 3.3. „Samerstraße“ in verkleinerter Form weiterzuführen, wurde mit nur zwei Gegenstimmen stattgegeben.eri