Stellplätze für Räder sind jetzt Pflicht

von Redaktion

Stephanskirchen will sichere Aufbewahrung und ändert dafür die Satzung

Stephanskirchen – Stellplätze für Autos sind bei Neubauten oder Umnutzungen schon lange geregelt, ab dem Jahreswechsel müssen Bauherren nun auch vernünftige Plätze für Fahrräder bereitstellen. Auslöser war ein Bauvorhaben im vergangenen Sommer: Acht Häuser auf einem dafür nicht allzu üppigen Grundstück. Häuser, die zudem für Familien interessant sind.

Bauantrag im Sommer
war der Auslöser

Der Bauherr hatte schon Fahrradstellplätze vorgesehen, trotzdem gaben die geplanten Mehrspänner für Steffi Panhans (SPD) den Anstoß, für Stephanskirchen eine Fahrradstellplatzsatzung zu erarbeiten. Sie stieß damit auf Zustimmung bei den Ratskollegen und auch der Verwaltung.

Christian Hausstätter, Baurechtler der Gemeinde, machte sich ans Werk, holte sich Anregungen aus anderen Gemeinden, auch vom Radverband ADFC und war zudem im regen Austausch mit dem Fahrradbeauftragten der Gemeinde, Frank Wiens. Nun steht die geänderte Satzung, wurde vergangene Woche vom Bau- und Planungsausschuss vorberaten und einstimmig an den Gemeinderat weitergereicht. Der verabschiedete die geänderte Satzung gestern in seiner letzten Sitzung des Jahres. Ziel erreicht: „Wir wollen eine Rechtsgrundlage für alle Bauvorhaben ab 2022“, so Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie).

Laut Satzung müssen die Fahrradstellplätze gut zugänglich und beleuchtet sein, ebenerdig oder über Rampen oder Treppen mit Rampen sicher zu erreichen sein. Die Radlständer sollen den Rädern sicheren Halt bieten und so gestaltet sein, dass das Rad am Rahmen angeschlossen werden kann. In Gebäuden sind auch andere gesicherte Radlparkplätze möglich.

Bei fünf oder mehr notwendigen Radlstellplätzen muss die Anlage überdacht sein und mindestens einen Platz für ein Lastenfahrrad oder Fahrrad mit Anhänger haben. Ob das bei Super- oder Drogeriemärkten ausreiche, da hatte Robert Zehetmaier (Bayernpartei) Zweifel. „Wenn es nicht funktioniert, müssen wir nachbessern“, meinte Mair.

Anzahl je nach
Nutzung und Größe

Abgelöst werden können Fahrradstellplätze nur im dicht bebauten Ortskern entlang der Salzburger Straße in Schloßberg und Gehering. Wie viele Stellplätze nötig sind, richtet sich nach Größe und Art der Nutzung.

Bei Wohnungen über 100 Quadratmeter sind es zwei Stellplätze, bei Arztpraxen einer je 20 Quadratmeter Nutzfläche – mindestens aber zwei – bei Lebensmittel- oder Drogeriemärkten ein Stellplatz pro 40 Quadratmeter, bei Kirchen ein Stellplatz je 30 Sitzplätze, bei Bootshäusern und Bootsliegeplätzen ein Stellplatz je drei Boote.

Die geänderte Stellplatz- und Garagensatzung gilt ab Januar. Sie ist dann auch auf der Homepage der Gemeinde zu finden.

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