Zusammenhängende Taten

von Redaktion

Schöffengericht reduziert die Haft eines 43-jährigen Vielfachtäters um vier Monate

Rosenheim/Stephanskirchen – Im Mai dieses Jahres verurteilte das Rosenheimer Schöffengericht den 43-jährigen Kosovaren zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Er hatte eine jahrelange Lebensgefährtin gestalkt, nach dem sie sich von ihm getrennt hatte.

Bereits mehrere
Straftaten begangen

Eine ganze Reihe von Straftaten waren ihm damals vorgeworfen worden. Nicht nur dass er sich jahrelang illegal in Deutschland aufgehalten hatte – er war bereits 2001 nach einer mehrjährigen Haftstrafe des Landes verwiesen worden – darüber hinaus hatte er sich des Diebstahls, der versuchten Erpressung, Nötigung und des Betruges schuldig gemacht. Außerdem hatte der 43-Jährige intime Bilder mit der Frau per Whatsapp und SMS 16-mal an verschiedenste Adressaten aus dem Umfeld der Gestalkten versandte. Darunter an eine Schulfreundin der Tochter der Frau (wir berichteten).

An der Schuld des Angeklagten bestand auch beim Oberlandesgericht kein Zweifel. Größtenteils geständig war der Mann auch nun in der neuerlichen Verhandlung vor dem Schöffengericht, dem der Richter Matthias Knoblauch vorsaß.

Rein juristisch war die Ursache für die Rückverweisung wegen der Revision aber wegen der Rechtmäßigkeit eben zwingend. Im Grunde ging es darum, ob einige Rechtsbrüche separat oder im Zusammenhang zu sehen und zu werten seien. Im Gesetz wird das „Tateinheit“ im Gegensatz zur „Tatmehrheit“ genannt. Dem Strafgesetzbuch gemäß werden „mehrere Taten“ eben härter bestraft als wenn sie im Zusammenhang geschehen, also als Einheit zu betrachten sind. So war in diesem Fall vom Erstgericht, einiges als Tatmehrheit bewertet worden, was nun vom OLG als zusammenhängendes Geschehen beurteilt worden war. So wurden erneut – nur bei den fraglichen Tatkomplexen – die entsprechenden Zeugen gehört. Daraus ergab sich, dass tatsächlich mehrere Straftatbestände im Zusammenhang zu sehen waren.

Die seit Januar andauernde Untersuchungshaft hatte bei dem Angeklagten scheinbar zu weiterer Einsicht geführt. Er bat die derart geschädigte und gekränkte ehemalige Partnerin um Verzeihung. Die Staatsanwaltschaft stimmte zwar der neuen Bewertung zu, sah aber keinen Anlass, vom ursprünglichen Strafmaß abzuweichen.

Drei Jahre und zwei
Monate Gefängnis

Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog verwies auf das neuerliche Geständnis und die gewachsene Einsicht seines Mandanten, und darauf dass durch den Wegfall des Vorwurfs der Nötigung das Strafmaß auf drei Jahre Gefängnis gemindert werden könne.

Aufgrund der neuerlichen juristischen Bewertung wurde das neue Strafmaß vom Schöffengericht schließlich auf drei Jahre und zwei Monate festgelegt. Der Angeklagte, sein Verteidiger und die Staatsanwaltschaft stimmten dem Urteil zu, sodass dieses nun rechtskräftig und das Verfahren endgültig beendet ist.

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