Nußdorf – Seit dem ersten Januar dürfen Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen nicht mehr über den Grenzübergang bei Nußdorf nach Erl fahren. Das Fahrverbot gilt in beide Richtungen und war auch im vergangenen Nußdorfer Gemeinderat Thema.
Nachdem die Bezirkshauptmannschaft Kufstein ein Fahrverbot durch Erl für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in beiden Richtungen ab 1. Januar erlassen hat, wurden nun auch Maßnahmen auf deutscher Seite getroffen. Hierüber informierte Nußdorfs Erste Bürgermeisterin Susanne Grandauer (CSU/ FWG) in der letzten Gemeinderatssitzung. Hintergrund ist, dass die Lkw bei Stau und hohem Verkehrsaufkommen die A93 in Richtung Kiefersfelden verlassen und den Grenzübergang bei Erl benutzen.
Beschilderung weist
auf Fahrverbot hin
Dazu erließ das Landratsamt Rosenheim als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde nach Anhörung des zuständigen Straßenbaulastträgers und der zuständigen Polizeidienststelle die verkehrsrechtliche Anordnung, dass die vorhandene wegweisende Beschilderung im Zuge der St 2359 in Nußdorf an der Einmündung Brannenburger Straße/Hauptstraße und Neubeurer Straße von Neubeuern kommend mit Verkehrszeichen Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zu ergänzen ist. Die soll den Verkehr bereits auf deutscher Seite in Nußdorf auf das Fahrverbot aufmerksam machen und Fehlfahrten vermeiden.
Eine weitergehende vorausschauende Beschilderung, zum Beispiel direkt an der Autobahnausfahrt, ist nicht vorgesehen, sodass die Lkws erst im Ortskern mit dem Durchfahrverbot konfrontiert werden. Um das zu erreichen, sei eine politische Lösung des Problems notwendig, wie die Straßenverkehrsbehörde der Bürgermeisterin mitteilte.
Die Gemeinde hatte bereits in der Vergangenheit der Landesregierung mitgeteilt, dass bei Staus auf der Autobahn der Verkehr durch Nußdorf für die Anwohner eine zu große Belastung ist (wir berichteten). „Wir haben auch gefordert, dass der Lkw-Verkehr über 7,5 Tonnen nicht mehr durch den Ort fahren darf. Wir haben sowohl vom Landratsamt, als auch von der Staatsregierung die Antwort erhalten, dass die Straßen für alle Verkehrsteilnehmer zugänglich sein müssen und dass es keine rechtliche Handhabe gibt, den Schwerlastverkehr hiervon auszuschließen“, erkläre Bürgermeisterin Grandauer.
Andere Regelungen gelten offenbar im benachbarten Österreich, die sehr wohl solche Fahrverbote aussprechen können, um die Anwohner von den durchfahrenden Fahrzeugen zu entlasten. Ab Januar darf ab der Staatsgrenze dann nur noch Ziel- und Quellverkehr in Richtung Erl fahren. Kontrollen auf österreichischer Seite seien zeitnah eingeplant, wie Susanne Grandauer nach Rücksprache mit den österreichischen Behörden erfahren konnte.
Chaotische
Verhältnisse
Das Fahrverbot wird dem Lkw-Fahrer auf österreichischer Seite einen Meter hinter dem Grenzstein abrupt angezeigt. Das Wenden ist an dieser Stelle nicht mehr möglich, sodass Lkws gute 350 Meter auf der Landstraße RO1 bis zum Buswendehammer zurücksetzen müssten.
Es besteht nun die Gefahr, dass es in Windshausen zu chaotischen Verhältnissen kommen könnte und dass die Lkws anschließend durch Nußdorf wieder zurückfahren müssen, was eine Verdoppelung des Verkehrs bedeutet.