Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“ wird geändert

von Redaktion

Pittenhart – Erneut beschäftigte sich der Pittenharter Gemeinderat mit der Erweiterung des Bebauungsplans „Oberbrunn – Nord“, damit ein weiteres Grundstück am Rand des Bebauungsplangebietes genutzt werden kann. In der Nähe des Ortseingangs soll ein Doppelhaus entstehen. Eine Haushälfte wird dem Grundstückseigentümer gehören, die nördliche kann die Gemeinde Pittenhart nach den Regeln des Einheimischenmodells veräußern.

Nun soll die Fläche des Erweiterungsbereichs vergrößert und dieser Teil als Ausgleichsfläche ausgewiesen werden. Der gesamte Bebauungsplanbereich soll als Dorfgebiet „MD“ ausgewiesen werden. Das Gremium fasste den Erweiterungsbeschluss für den Bebauungsplan mit 12:1 und erklärte sich anschließend mit dem vorliegenden Planentwurf einverstanden.

Dazu wurden dem Eigentümern einige Vorgaben vonseiten der Verwaltung auferlegt. In dem neuen Entwurf war in den textlichen Festsetzungen noch eingearbeitet worden, dass das Obergeschoss zumindest einer Haushälfte mit Holz verkleidet oder in sichtbarer Holzkonstruktion ausgeführt werden muss, also im „Sacherlstil“. Außerdem sind Stabgitterzäune bei den Einfriedungen nicht erlaubt, weil sich das Vorhaben nah am „Außenbereich“ befindet.igr

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