Ein in Europa unerwünschter Somalier muss für 29 Monate ins Gefängnis

von Redaktion

27-Jähriger reist illegal kreuz und quer durch Europa – Nun verurteilt ihn das Rosenheimer Schöffengericht wegen zahlreicher Delikte

Kiefersfelden – Im Juni 2021 griff die Bundespolizei einen Somalier auf, der von Kufstein kommend nach Deutschland einreisen wollte. Bei sich hatte er keinerlei Papiere die zu einem Aufenthalt in der Bundesrepublik berechtigen. Aber eine Entlassungsbestätigung aus der Münchener JVA belegte eine fragwürdige Situation des Aufgegriffenen.

Die nachfolgenden Ermittlungen ergaben, dass der 27-Jährige nicht nur mehrmals ausgewiesen worden war, sondern dass er dazu wegen mehrerer Anklagen gesucht wurde.

Am schwersten wog wohl, dass er im April 2020 in Berlin einen älteren Autofahrer in dessen geparkten Wagen mehrmals mit einem ausgewachsenen Pflasterstein attackiert hatte, sodass nicht nur Front- und Seitenscheibe zu Bruch gingen, sondern ein älterer Mann auch eine schmerzhafte Verletzung am Oberarm davon trug.

In München hatte der Somalier im April 2020 die Scheibe eines Antiquitätengeschäftes eingeschlagen und konnte nur durch das Eingreifen von Passanten am Diebstahl gehindert werden. Dies trug ihm damals acht Monate Strafhaft ein.

Mehrmals wurde er auch in Münster, Ulm und eben auch bei Kiefersfelden beim Schwarzfahren in der Bahn erwischt.

Vor dem Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch wurden nun alle diese Vergehen zusammengefasst und verhandelt.

Zu diesem Zweck kamen nun auch Zeugen von all den vorgenannten Orten zur Verhandlung. Die Zeugen konnten die zur Anklage stehenden Vergehen bestätigen.

Dank der Einflussnahme des Verteidigers, Rechtsanwalt Hans Sachse, war der Angeklagte schließlich zu einem umfassenden Geständnis bereit. Das verkürzte die notwendigen Aufnahmen der Zeugenaussagen erheblich.

Als der Gutachter, der forensische Psychiater und Oberarzt des Inn-Salzach- Klinikums, Rainer Gerth, den Somalier nach möglichem Drogenkonsum befragte, verneinte dieser dies. Auf weitere Nachfrage wegen diverser Haschischfunde beim Angeklagten gab dieser erstaunt zurück: „Cannabis ist doch keine Droge!!“

In den Niederlanden, wo der Angeklagte die meiste Zeit lebte, vielfach vorbestraft und inzwischen des Landes verwiesen ist, sei Cannabis keineswegs verboten, erklärte der Somalier.

Als der Angeklagte 1994 nach Holland kam, war er – nach seinen eigenen Angaben – gerade 23 Tage alt. Der Vater, ein Somali, trennte sich von der Mutter, als der Angeklagte zehn Jahre alt war. Die Mutter, eine Jemenitin, kam alleinerziehend mit dem Angeklagten offenbar nicht zurecht.

Der Junge schloss sich im Alter von 14 Jahren einer Jugendbande an, hörte mit 18 Jahren gänzlich auf zu arbeiten und lebte, wenn er sich nicht kriminell Geld verschaffen konnte, parasitär von seiner Verwandtschaft. Nach dem zehnten Strafurteil entzog ihm die Niederlande endgültig die Aufenthaltserlaubnis und seither pendelte er illegal zwischen Deutschland, Frankreich, den Niederlande und Italien hin und her. Aus Italien kommend wurde er auch schließlich auch festgenommen. Aufgrund seines umfassenden Geständnisses kam der Somalier mit dem relativ moderaten Urteil von 29 Monaten Haft davon. Zumindest für diese Zeit muss er sich nun keine Sorgen um das Aufenthaltsrecht machen. au

Artikel 5 von 11