Stephanskirchen – Es gibt keine Kleingartenkolonie am Pilgerweg mehr, stattdessen gibt es dort jetzt private Erholungsgärten.
Aber auch in denen gilt, wie der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung bestätigte, dass Lauben nicht mehr als 35 Quadratmeter groß sein dürfen. Einigen Gartenbesitzern zu wenig, einigen Gemeinderäten zu viel. Die Bauabteilung des Landratsamtes regte an, die Regelung für Terrassen eindeutiger zu formulieren, was schon im Bau- und Planungsausschuss geschah und eingearbeitet wurde.
Wegen der Änderung des für die Erholungsgärten gültigen Bebauungsplanes musste auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde geändert werden. Denn in dem ist der Bereich als „landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt – obwohl es damals die Gärten schon gab. Der Bund Naturschutz Stephanskirchen-Riedering meldete sich zu Wort und nannte die Änderung in „private Grünflächen“ eine Legalisierung von unrechtmäßiger Nutzung inklusive Schwarzbauten.
Wie Christian Hausstätter, Baurechtler der Gemeinde, erklärte, hat sich an der Nutzung der Fläche seit 1989, als der Flächennutzungsplan aufgestellt wurde, nichts geändert. Man passe Plan und tatsächliche Nutzung an, denn dass dort Landwirtschaft betrieben werde, sei unrealistisch.
Sowohl der Bebauungs- als auch der Flächennutzungsplan wurden im Bereich Pilgerweg gegen sieben Stimmen geändert. syl