Zwei Jahre auf Bewährung

von Redaktion

21-Jähriger vergewaltigt seine Freundin während ihrer Beziehung

Kiefersfelden – Ein 21-jähriger Informatik-Azubi musste sich vor dem Rosenheimer Schöffengericht wegen Vergewaltigung verantworten. Er hatte seine 24-jährige Freundin aus Kiefersfelden während ihrer Beziehung zweimal zum Sex gezwungen. Aufgrund eines bereits geleisteten Täter-Opfer-Ausgleichs und einer positiven Sozialprognose wurde der 21-Jährige zu zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Neben den Bewährungsauflagen muss der junge Mann sich außerdem einer Sexualtherapie unterziehen.

Kennenlernen in der
Inn-Salzach-Klinik

Eine sogenannte „On-Off- Beziehung“ entstand, als der Täter und das Opfer einander im Inn-Salzach-Klinikum kennenlernten. Beide waren dort im Januar 2019 aufgrund einer psychischen Erkrankung Patienten. Am 21. Dezember 2019 trafen sich die beiden in der Wohnung der 24-Jährigen in Kiefersfelden. Im Bett machte die Frau deutlich, dass sie keinen Verkehr haben möchte. Der 21-jährige Angeklagte vollzog den Verkehr gewaltsam. Die Beziehung brach daraufhin ab.

Im Februar 2020 trafen sich die beiden erneut und es kam zunächst zum einvernehmlichen Sex. Wenige Tage später schlief das Opfer erneut bei ihm, wollte jedoch keinen Sex, weil sie wegen ihres Eisprunges eine Schwangerschaft befürchtete. Dennoch vollzog der Angeklagte gegen ihren Widerstand den Geschlechtsakt.

Die 24-Jährige leidet an Borderline-Störungen und nahm zunächst die „Pille danach“. Die Angst vor einer ungewollten Schwangerschaft führte erneut zu heftige Depressionen. Ihre Therapeutin berichtete, dass die junge Frau äußerst suizidgefährdet gewesen sei und erst nach intensiver psychotherapeutischer Behandlung ihre seelische Stabilität zurückgewonnen habe.

Der Verteidiger Dr. Markus Frank erklärte für seinen Mandanten, dass dieser nicht nur umfänglich geständig sei und diese Vorfälle zutiefst bedauere. Er habe darüber hinaus bereits ein Schmerzensgeld von 5000 Euro bezahlt.

Dies bestätigte die Vertreterin der Nebenklage, die aber gleichzeitig darauf hinwies, dass ihre Mandantin zu keiner Zeit ein Schmerzensgeld angestrebt oder gar verlangt hätte. Vielmehr habe der Angeklagte dies rein von sich aus angeboten. Das Opfer wolle, um das Ganze zum Abschluss zu bringen, das Geld wie auch die Entschuldigung des Angeklagten akzeptieren. Auch sei sie nicht daran interessiert den Angeklagten hinter Gitter zu sehen. Ihr genüge das Eingeständnis und die offensichtliche Reue des Täters.

Der psychotherapeutische Gutachter aus dem Klinikum in Haar berichtete, dass der Angeklagte von Angststörungen und Panikattacken heimgesucht werde. Außerdem sei er in seinen Depressionen immer wieder suizidgefährdet gewesen. Nun befindet er sich während seiner Berufsausbildung in einer therapeutischen Wohngruppe. Eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt sei gleichwohl auszuschließen.

Der Staatsanwalt verwies in seinem Schlussvortrag darauf, dass für beide Taten vom Gesetzgeber eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorgesehen sei. Den vollzogenen Täter-Opfer-Ausgleich durch die Schmerzensgeld-Zahlung hielt der Anwalt für durchaus zu gering, sodass eine Haftstrafe von drei Jahren durchaus angemessen sei.

Der Verteidiger Dr. Frank betonte die Besonderheiten dieses Falles. Er verwies darauf, dass sein Mandant unter dem Druck seiner Erkrankung kurz vor der Tat einen nachgewiesenen Suizidversuch unternommen hatte. Neben dem umfassenden Geständnis, das vor allem dem Tatopfer eine sehr belastende Aussage zu den Geschehenen ersparen sollte, habe sein Mandant mit der erfolgten Bezahlung des Schmerzensgeldes das im Rahmen seiner Möglichkeiten Vorhandene geleistet – und vor allem darauf komme es bei einer – dann möglichen – Strafrahmenverschiebung an. Er stellte keinen konkreten Strafantrag. Er bat aber das Gericht, eine Strafe zu finden, mit der die Möglichkeit der Bewährung gegeben sei.

Sexualtherapie ist
Teil der Bewährung

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat hielt eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren für angemessen. Diese setzte sie zur Bewährung aus. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte nicht nur ohne Vorstrafen sei, auch akzeptierte sie den Täter-Opfer-Ausgleich und erkannte auf eine positive Sozialprognose. Im Zuge seiner Bewährungsstrafe muss der Täter einen Sexualtherapeuten in Anspruch nehmen.

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