Eine schöne Flasche Rotwein als Dankeschön: Geht das?

von Redaktion

Manche Bürger möchten sich bei Mitarbeitern der Gemeinden gerne bedanken – Compliance-Regeln sind dabei zu beachten

Pfaffing/Rott/Amerang – „Das darf ich nicht annehmen!“ Mit dieser Aussagen hat ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Pfaffing eine Tafel Schokolade abgelehnt, die ihm nach dem Austausch eines Wasserzählers angeboten worden war. Ein vorbildliches Verhalten, wie im Gemeinderat ausdrücklich herausgestellt wurde. Das Gremium beschäftigte sich auf Anregung von Gemeinderat Günther Tarantik (FWF) mit der Frage, welche „Compliance-Regelungen“ in Pfaffing gelten. Compliance beschreibt im rechtlichen Bereich die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie interner Richtlinien durch Unternehmen und ihre Mitarbeiter.

Viele Bürger wollen Mitarbeitern von Gemeindeverwaltungen Danke sagen: Oft gibt es mal ein Packerl selbst gebackene Kekse, auch mal ein kleines Gesteck, sogar ein Umschlag mit einem kleinen Geldbetrag. Doch was dürfen Bedienstete annehmen?

Es gibt hier keine spezielle Regelung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es gelten die offiziellen Regelungen im Gesetz und die vertraglichen Vereinbarungen im Tarifvertrag, stellte sich in Pfaffing heraus. Für den Bürgermeister und die Beamtinnen und Beamten in der Gemeinde ist das Beamtenstatusgesetz maßgebend und hier steht in Paragraf 42 das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen. Für Angestellte, die nicht verbeamtet sind, gilt der Tarifvertrag Öffentlicher Dienst und hier der Paragraf 3 „Allgemeine Arbeitsbedingungen“. Hier steht im Absatz 2: Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Werden den Beschäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie das unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Der Vorschlag von Gemeinderatsmitglied Günther Tarantik, eine Bagatellgrenze für Zuwendungen einzuführen, dass zum Beispiel Geschenke bis zu einem Wert von fünf Euro angenommen werden dürfen, wurde als nicht hilfreich von Bürgermeister Josef Niedermeier und Geschäftsstellenleiter Christian Thomas abgelehnt. Niedermeier betonte auf Nachfrage, es gebe andere Wege als mit der Übergabe von Geschenken, und seien sie noch so klein, seine Dankbarkeit auszudrücken: „Einfach ‚Danke‘ sagen. Das ist genauso viel wert.“ In den Verwaltungen seien die Mitarbeiter in der Führungsebene außerdem umfangreich geschult in puncto Compliance. Trotzdem betonte Geschäftsstellenleiter Thomas im Gemeinderat, man werde aber in Pfaffing alle Beschäftigten der Gemeinde vorsichtshalber auf das geltende Gesetz und die entsprechenden Tarifvorschriften, wie bei Geschenkangeboten zu verfahren ist, nochmals hinweisen.

Gemeindemitarbeiter sollten die Annahme größerer Geschenke vorher absprechen

In Amerang habe man erst 2020 die Dienstanweisung für Mitarbeiter der Gemeinde diskutiert, beraten und aktualisiert, erklärt Bürgermeister Konrad Linner auf Anfrage. Die Regelungen habe der Gemeinderat abschließend beschlossen. Demnach dürfen Mitarbeiter pro Kalenderjahr kleinere Geschenke im Wert von insgesamt 25 Euro für sich behalten.

Bürgermeister Daniel Wendrock hat in seiner Amtszeit in Rott noch nie erlebt, dass ein Mitarbeiter zu ihm gekommen ist, um sich die Erlaubnis des Rathauschefs für die Annahme eines Geschenkes zu holen. „In Rott haben wir keine eigenen Dienstanweisungen zur Compliance- Regel im Rathaus. Wir richten uns nach den offiziellen Regelungen in den betreffenden Gesetzestexten“, erklärt Wendrock. Er würde meinen, dass Geschenke, die zehn bis 15 Euro an Wert übersteigen, grundsätzlich von Gemeindemitarbeitern nur mit vorheriger Absprache entgegengenommen werden sollten.

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