Obing – Ausführlich beschäftigte sich der Gemeinderat Obing mit dem Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des Mehrfamilienhauses Kienberger Straße 22 und an derselben Stelle auf Neubau eines Mehrfamilien- und eines Doppelhauses mit Garagen. Sieben Wohneinheiten sollen auf dem am Ortseingang von Obing aus Richtung Kienberg gelegenen Grundstück ganz in der Nähe des Obinger Sees entstehen.
Bedenken wegen
Hochwassergefahr
Bei der Behandlung des entsprechenden Antrags auf Vorbescheid vor knapp einem Jahr waren im Gremium starke Bedenken aufgetaucht. Diese bezogen sich auf die Dimensionen des Bauvorhabens mit damals zwei Mehrfamilienhäusern und der Lage am Ortsrand sowie unmittelbar am Obinger See im Bereich des Überschwemmungsgebietes bei Hochwasser.
Daher wurde der Antrag auf Vorbescheid zunächst zurückgestellt und dann abgelehnt, um die Abklärung wichtiger Fragen zur Einfügung in das Ortsbild an dieser exponierten Stelle und zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes mit den zuständigen Fachstellen im Landratsamt zu ermöglichen. Die jetzt vorliegende Planung wurde vom Obinger Gemeinderat zwar positiver beurteilt aufgrund der Reduzierung der Wohneinheiten und des Ausmaßes der Gebäude sowie ihrer Gestaltung.
Die Lage in der Nähe des Obinger Sees erfordere aber auf jeden Fall ein hydraulisches Gutachten zu den Auswirkungen der Baumaßnahmen auf die Hochwassersituation in diesem Bereich. Es müsse sichergestellt werden, dass durch geeignete Vorkehrungen eine Gefährdung für die Objekte selbst sowie für Anwesen der Vorder- und Hinterlieger ausgeschlossen werden kann.
Für die Baugenehmigung müsse das Vorliegen einer Haftungsausschlusserklärung Voraussetzung sein, aus der zu entnehmen ist, dass die Bauherrin sich des bestehenden Risikos möglicher Schadensereignisse bewusst ist und diesbezüglich die Gemeinde Obing von jeglicher Haftung freistellt und auch keine weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen von der Gemeinde fordern kann.
Die Zufahrten und Zugänge dürften nur mit sickerfähigen Materialien befestigt werden.
Schließlich erteilte der Obinger Gemeinderat dem Vorhaben mit 16:1 die Zustimmung.
Hydraulisches
Gutachten
Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass eine Reihe von Auflagen eingehalten wird, unter anderem die Vorlage eines hydraulischen Gutachtens mit Berücksichtigung der Tatsache, dass das Bestandsgebäude nicht unterkellert ist, die Neubauten aber schon, und des eventuellen Retentionsflächenverlustes.
Gemeinderat Korbinian Stettwieser (PAO) sah dagegen in der Zulassung dieses Bauvorhabens ein von der Gemeinde falsch gesetztes Signal. Das Gefährdungspotenzial im Überschwemmungsgebiet des Obinger Sees werde dadurch erhöht, so seine Befürchtung.