Gegen den Willen der Gemeinde

von Redaktion

Stephanskirchen sieht Gefahr durch Zufahrt in Kreuzung, Landratsamt überstimmt

Stephanskirchen – So richtig warm werden sie nicht mit dem Vierspänner in Schloßberg, die Kommunalpolitiker nicht und das Bauamt auch nicht. Das Unbehagen gipfelte jetzt darin, dass die Gemeinde jegliche Haftung für Unfälle im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben ausschloss.

Mitte November hatte der Bau- und Planungsausschuss des Gemeinderats einer Bauvoranfrage für das Vorhaben an der Ecke Ahornweg/Buchenweg nicht zugestimmt, weil es im Vergleich zu den Gebäuden in der Umgebung zu groß sei, sich nicht einfüge. Das Landratsamt als genehmigende Behörde habe bereits damals Zustimmung signalisiert, erinnerte Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie) die Ausschussmitglieder in der jüngsten Sitzung.

Landratsamt wird
Bau genehmigen

Daraufhin hat der Bauherr von sich aus den Gebäudekomplex ein wenig verkleinert. Nach Ansicht des Landratsamtes fügt sich der Vierspänner nun in die Umgebungsbebauung ein, er sei damit genehmigungsfähig. Mitte Dezember kündigte das Amt deswegen gegenüber der Gemeinde an, den Bau zu genehmigen, auch wenn die Gemeinde dagegen sei, so Mair. Frei nach dem Prinzip „Ober sticht Unter“.

Günther Juraschek (CSU) erinnerte an ein ähnliches Vorhaben nur ein paar hundert Meter weiter in der Wendelsteinstraße, das die Gemeinde abgelehnt habe. „Wir müssen uns überlegen, ob wir diese Art Nachverdichtung in dieser Ecke wollen.“ Stephan Mayer (Parteifreie) gab ihm recht: „Wir müssen immer wieder schauen, ob die Nachverdichtung passt. Hier passt sie für meine Begriffe.“ Und es werde Wohnraum für vier Familien geschaffen – „und das in Stephanskirchen mit seinen teuren Bodenpreisen.“

Damit hatte sich die Diskussion über Nachverdichtung oder nicht auch schon erschöpft. Weiter ging es mit den Stellplätzen. Die passen so, wie sie geplant sind, nicht zur gemeindlichen Stellplatzsatzung. „Das geht nur bei einer Grundstücksteilung“, sagt Bauamtsleiter Wolfgang Arnst auf Nachfrage von Johannes Lessing (Die Grünen). Denn sonst fehlt die von der Gemeinde verlangte gemeinsame Zufahrt. Bei vier Reihenhäusern sei aber davon auszugehen, dass diese vier verschiedene Besitzer haben werden, das Grundstück also geteilt wird.

Gemeinde schließt
Haftung aus

Problematisch ist nach Ansicht des Bürgermeisters und der Verwaltung aber die Garage oder der Carport auf dem westlichen Grundstücksteil: Da ist die Zu- und Ausfahrt genau im Kreuzungsbereich. Damit sei sowohl für die künftigen Bewohner als auch für den vorbeifahrenden Verkehr die Sicherheit nicht mehr gewährleistet. „An der Kreuzung hat es gerade erst wieder gekracht“, so Mair.

Nachdem das Landratsamt angekündigt hat, das Vorhaben zu genehmigen, auch wenn die Gemeinde ablehnt, schlug die Verwaltung vor, dem Vorhaben trotz der Bedenken zuzustimmen. Allerdings beschloss der Bau- und Planungsausschuss gegen zwei Stimmen, dass die Zufahrt beim westlichen Reiheneckhaus so geändert werden muss, dass sie nicht mehr über die Kreuzung erfolgt. Vonseiten der Gemeinde „wird jegliche Haftung für Verkehrsunfälle in Verbindung mit der Zufahrt des westlichen Reiheneckhauses ausgeschlossen.“

Anders gesagt: Die Verantwortung sollen nunmehr Bauherr und Landratsamt übernehmen.

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