Aschau – Einstimmig beschloss der Aschauer Gemeinderat, dass künftig nur noch eine Bürgerversammlung für die Gesamtgemeinde Aschau abzuhalten ist. Eine weitere, zusätzliche Versammlung in Sachrang ist nicht mehr vorgesehen. Damit unterstützte das Gremium den Vorschlag von Bürgermeister Simon Frank (Zukunft für Aschau). Bürgermeister und Gemeinderat behalten es sich vor, zusätzliche Ortsteilversammlungen einzuberufen, um über bedeutende Sachverhalte in einem Gemeindeteil zu informieren.
Termin aufgrund der
Pandemie verschoben
Der letzte verbliebene Vertreter der ehemaligen Gemeinde und des jetzigen Ortsteils Sachrang im Aschauer Gemeinderat, Sebastian Pertl (FWG), begrüßte den Beschluss und hatte keine Einwendungen dagegen. Die Kosten, die für eine zusätzliche Bürgerversammlung in Sachrang anfielen, können in Anbetracht der angespannten Haushaltslage künftig eingespart werden.
Seit dem Beginn der neuen Wahlperiode wurde aus pandemischen Gründen bisher keine Bürgerversammlung abgehalten. Ein Termin für die Gesamtgemeinde in der Festhalle Hohenaschau musste wegen der steigenden Infektionszahlen vorzeitig abgesagt werden. Ein zweiter Termin für den Ortsteil Sachrang wurde bereits im Aschauer Rathaus nicht mehr eingeplant.
Ein Gemeindebürger wies Bürgermeister Frank darauf hin, dass es nach seiner Erinnerung einen Gemeinderatsbeschluss gebe, wonach in Sachrang eine speziell auf den Ortsteil zugeschnittene Bürgerversammlung abzuhalten sei. Die Verwaltung überprüfte daraufhin die Unterlagen über den Beitritt der ehemaligen Gemeinde Sachrang zur Gemeinde Aschau auf eine entsprechende Vereinbarung. Ebenfalls nach einem entsprechenden Beschluss geprüft wurden alle Sitzungsniederschriften des Gemeinderates seit 1978, als Sachrang im Rahmen der Gebietsreform an die Gemeinde Aschau angegliedert wurde.
Dabei stellten die Verantwortlichen fest, dass in den ersten Jahren nach dem Anschluss jährlich – zusätzlich zur Aschauer Bürgerversammlung – nach entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen für den jeweiligen Anlass, eine weitere in Sachrang durchgeführt wurde. Als es in Sachrang durch verschiedene Baumaßnahmen in den dortigen Gaststätten wegen fehlender Räumlichkeiten keine Möglichkeit einer zweiten Versammlung gab, beschränkten sich die verantwortlichen Bürgermeister mehrere Jahre auf eine Versammlung für den gesamten Gemeindebereich in der Festhalle. Seit 1997 gab es dann – ohne einen vorherigen Gemeinderatsbeschluss – wieder die beiden gewohnten Bürgerversammlungen in der Aschauer Festhalle und in Sachrang. Dabei waren die grundsätzlichen Themen bei beiden Veranstaltungen identisch. In der Sachranger Versammlung wurden jeweils noch speziell für den Ortsteil relevante Tagesordnungspunkte besprochen und entsprechende Fragen entgegengenommen und beantwortet.
Um Klarheit über die Frage der Notwendigkeit einer doppelten Bürgerversammlung zu bekommen, wandte sich die Verwaltung an die Rechtsaufsichtsbehörde in Rosenheim und bat um eine Stellungnahme. Nach dem Schreiben der Behörde liegt die Entscheidung über die Anzahl und die Durchführung der zwingend vorgeschriebenen Bürgerversammlung ausschließlich beim Ersten Bürgermeister einer Gemeinde.
Keine Bedenken
der Rechtsaufsicht
Nach der bayerischen Gemeindeordnung hat der erste Bürgermeister in jeder Gemeinde mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. In größeren Gemeinden sollen Bürgerversammlungen dabei auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden. Über die notwendige Größe der Gemeinden für eine zweite oder weitere Teilbürgerversammlung sind keine Angaben gemacht. Bei der Rechtsaufsicht in Rosenheim bestehen keine Bedenken, wenn in der Gemeinde Aschau nur eine Bürgerversammlung abgehalten wird.