Griesstätt – Eine neue Friedhofs- und Bestattungssatzung wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung zusammen mit der Gebühren-kalkulation für die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen durch die Kommunalberatung Hurzlmeier aus Straubing vorgestellt.
Ein Beschluss konnte wegen offener Fragen zur endgültigen Kalkulation allerdings nicht gefasst werden. Fest steht, es wird zwar etwas teurer, insgesamt bleiben die Gebühren aber auch nach einer Neuberechnung unter denen vergleichbarer Nachbargemeinden.
Dass die Anwesenheit eines Fachmanns nötig war, zeigte sich schnell bei den Fragen, die während des Vortrags von Rudolf Hurzlmeier von den Gemeinderäten gestellt wurden. Denn künftig soll es Klarheit geben, auch was den Unterhalt der Wege, das Schneeräumen und die Nachvollziehbarkeit von Gebühren betrifft.
Kirchenstiftung
bleibt Eigentümerin
Da die Gemeinde das Friedhofsgrundstück gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 13. November 1974 von der Kirchenstiftung einschließlich Leichenhaus nur gepachtet hat, entfiele, so Hurzlmeier, eine Abschreibung. Aufgrund der Neugestaltung des Friedhofs und der Renovierung des Leichenhauses durch die Kirchenstiftung im Jahr 2011 habe aber die Gemeinde dieser eine Rückerstattung der Kosten in Höhe von 165719 Euro geleistet. Diese Summe wurde für die Neufassung der Satzung nun in einem Anlagevermögen erfasst und Abschreibungen als kalkulatorische Kosten errechnet, denn Eigentümerin bleibt weiterhin die Kirchenstiftung. Dieser Umstand war bisher unberücksichtigt geblieben, da die aktuelle Satzung aus 2010 stammt, in der diese Rückerstattung noch nicht erfasst werden konnte. Auch die Art und Größe der Gräber sowie die Ruhezeiten sind künftig wesentlicher Bestandteil der Kostenbeteiligung. Bei der Gebührenberechnung für die Benutzung des Leichenhauses erfolgt nun eine direkte Kostenzuordnung.
Im Gegensatz zu Wasser- und Abwassergebühren darf hier nicht alle vier Jahre nachkalkuliert werden, da bei 30 Jahren Ruhezeit die Gebühr bei Inanspruchnahme einer neuen Grabstelle fix im Voraus anfällt. Es kann später nichts nachverlangt werden. Anders ist das bei den sonstigen betrieblichen Kosten. Insgesamt errechnete Hurzlmeier Betriebskosten von 23594 Euro pro Jahr, wovon der Löwenanteil auf die Pflege der Friedhofsanlagen und Personalkosten entfällt. Hierzu stellten mehrere Gemeinderäte aber fest, dass die bisher veranschlagten Personalkosten von 2400 Euro pro Jahr für Wegepflege mit Unkrautbeseitigung und weitere Arbeiten wohl nicht ausreichend sein werde. 6000 Euro wurden zum Beispiel von Anton Strahlhuber (GfuG) als realistischer angesehen. Wie sich solche höheren Kosten allerdings auf die Kalkulation der Gebühren auswirken würden, konnte niemand beantworten. Auch blieb offen, ob diese Arbeiten Bauhof, Fremdfirma oder wer anders erledigen solle.
Deshalb schlug Bürgermeister Robert Aßmus (parteilos) vor, die neuen Erkenntnisse intern nochmals einzuarbeiten. Dabei könnten auch die verbleibenden Fragen zu Farbe und Art von Grabplatten oder den genaueren Regelungen zur Haftpflicht von auf dem Friedhof tätigen Gewerbetreibenden mit besprochen werden.
Da es wohl auch einen Bewerber für die Erledigung von Friedhofsarbeiten gibt, soll das gesamte Satzungspaket nun in der nächsten Ratssitzung beschlossen werden. Rudolf Hurzlmeier zeigte sich einverstanden und versprach, die neuen Erkenntnisse in die endgültige Kalkulation mit einzuarbeiten. Karlheinz Rieger