Appell an Hundebesitzer in der Gemeinde Aschau

von Redaktion

Haustier reißt Reh – Jäger Josef Rinner warnt vor Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld belegt werden kann

Aschau – Im Gemeindebereich Aschau wurde ein Reh von einem freilaufenden Hund gerissen. Hunde, die auf weiten Feldern ohne Leine herumtollen oder Hecken und Dickichten durchstöbern, aktivieren das Fluchtverhalten des Wildes. Jede Flucht vor einem herumstreifenden Hund kostet das Tier überlebenswichtige Energie und kann seinen Tod bedeuten. Denn vom Winter bis in den Frühsommer benötigen Wildtiere Ruhe. „Wildtiere finden im Winter nur spärliche und nährstoffarme Nahrung. Zudem wird ihnen die Fortbewegung bei Schneelage und Kälte erschwert und zehrt an Kräften und Fettreserven“, so der Revierjagdmeister der Freiherr von Cramer-Klett’schen Betrieben, Josef Rinner. Deshalb schalten sie in dieser Jahreszeit in den „Wintermodus“, um Energie zu sparen. Dafür lassen sie sich einschneien, um vor Frost geschützt zu sein. Die Bewegung wird auf ein Minimum reduziert und die Körpertemperatur gesenkt. Laut Jagdgesetz ist der Jäger verpflichtet, den Jagdschutz in seinem Revier auszuüben und das Wild vor drohenden Gefahren zu bewahren, denn: Wer Hunde in einem Jagdrevier „unbeaufsichtigt“ freilaufen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld belegt werden kann. Wildernde Hunde darf der Revierinhaber sogar unter bestimmten Bedingungen töten. Deshalb geht der Appell an alle Hundebesitzer, den Hund am Waldrand oder im Wald immer an die Leine zu nehmen und sich verantwortungsbewusst nur auf befestigten ausgewiesenen Wegen zu bewegen. Das Betreten von Ruhezonen, Wildschutzgebieten oder Fütterungsstellen ist verboten.

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