Samerberg – Die Herstellungsbeiträge und die Gebühren für Wasser und Kanal werden im kommenden Jahr neu geregelt. Mit der Kalkulation dieser Zahlen wurde ein externes Fachbüro beauftragt. Die Ergebnisse werden allerdings erst im kommenden Jahr vorliegen. Deshalb ist ein sogenannter Bevorratungsbeschluss des Gemeinderats notwendig geworden. Damit können die Gebührenanpassung und die Neufassung der Herstellungsbeiträge formell ab sofort erfolgen, auch wenn die Kalkulation erst in der ersten Jahreshälfte 2022 im Finanzausschuss und im Gemeinderat behandelt werden wird. re