Parkverbotsschilder bleiben

von Redaktion

Griesstätter Gemeinderat lehnt Antrag eines Anwohners ab

Griesstätt – Erneut beschäftigten aufgestellte Halteverbotsschilder den Gemeinderat. Diesmal ging es um den Bereich der vorfahrtsberechtigten Straße ab der Kapelle in Kolbing in Richtung Wörlham.

Da es mit dem Parken in diesem Bereich in der Vergangenheit immer wieder Probleme gegeben hatte und die Stelle als unübersichtlich gilt, hatte die Gemeinde dort Halteverbotsschilder aufgestellt. Durch diese sah sich aber ein Anlieger seiner Möglichkeiten beraubt, ein drittes Fahrzeug wohnungsnah zu parken.

Dieser Wunsch wurde zwar zur Kenntnis genommen, hielt die Gemeinderatsmitglieder aber nicht ab, nach Vorstellung der aktuellen Situation durch Bürgermeister Robert Aßmus (parteifrei) ohne Diskussion und geschlossen den Antrag auf Entfernung der Schilder abzulehnen.

Drei Autos müsse er abstellen können, nur für zwei reiche aber der private Abstellbereich aus, so der Antragsteller. An der Straße neben dem Zaun sei aber noch genügend Platz, mindestens ein weiteres Fahrzeug zu parken, ohne den Verkehr zu behindern, deshalb plädiere er für eine Entfernung der in dem Bereich angebrachten Verbotsbeschilderung.

Auch an der Kapelle könne wegen eines weiteren Halteverbotes nicht geparkt werden. Damit sehe er sich benachteiligt. In der Vergangenheit war es des Öfteren bereits zu Diskussionen mit Gemeindevertretern gekommen, ohne dass es zu einer Einigung gereicht hatte. Dass die Schilder rechtmäßig im Bereich der gesamten vorfahrtsberechtigten Straße angebracht seien, bestätigte Aßmus in seinen Ausführungen und wies auch darauf hin, dass der Abstand von der Straße zum Zaun an der vom Antragssteller bevorzugten Parkmöglichkeit nicht ausreiche.

Auch wenn schon mal alle Schilder umgedreht worden seien, entstehe dadurch keine neue Situation. Auch habe der Antragsteller andere Angebote, seine Fahrzeuge im Gemeindebereich problemlos und kostenfrei abstellen zu können, bisher abgelehnt, da die Stellplätze ihm zu weit von seiner Wohnung entfernt lägen.

Anton Strahlhuber (GfuG) ergänzte die Gründe für die Beibehaltung der Beschilderung auch noch durch Beobachtungen anderer Kolbinger Anwohner, dass nämlich die Schulkinder im Kurvenbereich durch geparkte Fahrzeuge auf die Fahrbahn ausweichen müssten.

Zudem werde dort die Sicht für Fußgänger und Vorbeifahrende durch parkende Autos behindert. Er merkte zudem an, dass in der Nähe eine Schulbushaltestelle läge und deshalb auch die allgemeine Verkehrssicherheit zu berücksichtigen sei. Letztlich sei es aber Aufgabe der Polizei, so Aßmus, dafür zu sorgen, dass Parkverstöße auch entsprechend geahndet würden. Die Beamten müssten halt einfach mal rausfahren, meinte er. Eine abschließende Abstimmung zeigte schließlich uneingeschränkte Einigkeit durch ein klares 12:0 für die Beibehaltung der bestehenden Beschilderung. Karlheinz Rieger

Artikel 1 von 11