Neue Parkgebühren in Oberaudorf

von Redaktion

Gemeinde tritt Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland bei

Oberaudorf – Die Gemeinde Oberaudorf hat in der vergangenen Gemeinderatssitzung einstimmig neue Parkzonen mit entsprechenden Gebühren festgelegt. Die ersten beiden Stunden darf umsonst geparkt werden, danach können die Gebühren je nach Parkzone auf drei bis fünf Euro ansteigen. Zur Überwachung des stehenden Verkehrs tritt die Gemeinde dem Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland bei.

Verschiedene
Parkzonen festgelegt

Die Verwaltung legte zuvor als Planungsgrundlage einen Entwurf vor, der im Wesentlichen die Zustimmung des Gremiums fand. „Es werden zwei Parkzonen eingeführt“, sagt Bürgermeister Matthias Bernhardt (FWO). Danach werden die Parkplätze in der Ortsmitte der Parkzone I zugeordnet. Sie umfasst die Parkbuchten am Oberfeldweg, den Rathausplatz, den Parkstreifen entlang der Rosenheimer Straße, den Parkplatz am Kurpark entlang der Bad-Trißl-Straße sowie den Parkplatz an der Geigelsteinstraße. In dieser Zone soll gelten: die ersten zwei Stunden gebührenfrei, dann je angefangene halbe Stunde 0,50 Euro. „Ein Tagesticket soll fünf Euro kosten“, so der Bürgermeister. Parktickets müssen im Zeitraum Montag bis Samstag, jeweils 7 bis 18 Uhr, gelöst werden. An allen Tagen beträgt die Höchstparkdauer zwölf Stunden, auch am Sonntag. Die benötigten Parkautomaten werden mit der „Sammeltaste“ ausgestattet. Bei Betätigung wird ein kostenloser Parkschein für die gebührenfreien zwei Stunden ausgegeben. Bezahlt man, kann die Parkzeit entsprechend verlängert werden.

Die Parkzone II gilt bei den ausgewiesenen Kfz-Parkplätzen im Gemeindegebiet außerhalb der Ortsmitte. Dazu zählen der Parkplatz am Luegsteinsee mit Parkbuchten entlang der Seestraße, die Parkplätze an der Hockeck-Bergbahn mit Parkbuchten und -streifen entlang der Carl-Hagen-Straße, Laurentiusstraße und des Hubertusweges. Eingeschlossen ist auch der Waldparkplatz bei den Tatzelwurm-Wasserfällen. Die Tagesgebühren sind mit drei Euro geplant.

Eigentlich sollte auch der Parkraum am Grafenfeld in der Parkzone II mit eingeschlossen werden. Hier kam der Vorschlag aus dem Gremium, diesen kostenlos zu belassen. Damit ließe sich der eine oder andere Fahrer, insbesondere von Wohnmobilen, zur Entlastung ortsnäherer Parkplätze hinlenken. Das fand Zustimmung.

Noch einer Vergünstigung wurde zugestimmt. „Beim Kauf einer Fahrkarte für die Hocheck-Bergbahn können zwei Euro der Parkgebühren verrechnet werden“, schlug Bernhardt vor.

Abgewickelt wird die Gebühreneinziehung durch Parkscheinautomaten. Bezahlung per Karte soll genauso möglich sein wie die Verwendung von Münzgeld. Die Nutzung einer Park-App, wie einige Gemeinderäte anregten, wird noch abgeklärt. Denn, so Bernhardt: „Diesen Service lässt sich der Anbieter mit 25 Prozent der Einnahmen verrechnen.“

Für die Schilder und Automaten muss die Gemeinde mit 60000 Euro Investitionen rechnen. Andererseits kann die Kommune mit jährlichen Einnahmen von 25000 Euro an Gebühren rechnen. Ausgewiesene Behindertenparkplätze bleiben gebührenfrei.

Das Gemeinderatsgremium stellte sich – ohne Gegenstimme – hinter die Vorschläge des Bürgermeisters und beauftragte die Verwaltung mit der weiteren Ausarbeitung des Parkraumbewirtschaftungsplans.

Wichtig war dem Gremium, dass man in diesem Zuge den Wohnmobilfahrern ein attraktives Angebot zur Fahrzeugabstellung machen sollte. Bernhardt nahm diese Anregung auf und riet: „Wir gehen das als nächsten Schritt an. Der Dorfentwicklungsausschuss soll hier Vorschläge für die Einrichtung von Wohnmobilparkplätzen mit entsprechender Servicelogistik beraten.“

Da eine Parkplatzbewirtschaftung ohne Kontrolle wenig effizient wäre, setzte sich die Gemeinde mit dem Zweckverband Kommuna-les Dienstleistungszentrum Oberland in Verbindung. Er soll für die Gemeinde die Gebühreneinziehung mit allen Folgemaßnahmen übernehmen. Geschäftsleiter Michael Braun stellte sich bei der Gemeinderatssitzung der Fragen des Gremiums.

Bußgelder gehen
an die Gemeinde

„Ersten Einschätzungen zufolge sollten zur Überwachung des ruhenden Verkehrs 50 Stunden im Monat genügen“, resümierte Braun und betonte umgehend, dass die eingehenden Verwarnungs- und Bußgelder eins zu eins an die Kommune gehen.

Vom Zweckverband wird Oberaudorf nur der Personalaufwand verrechnet. Er übernimmt auch die Abwicklung erforderlicher Zwangsvollstreckungen. Zudem betonte der Bürgermeister, dass natürlich die Gemeinde vorgibt, welche Zeiten und Örtlichkeiten in welcher Intensität kontrolliert werden: „Wir lenken die Kontrollen auf Grundlage unserer Interessen.“

Dies beruhigte so manches skeptische Gemeinderatsmitglied, sodass der Beschluss, dem Zweckverband beizutreten und einen entsprechenden Vertrag einzugehen, mit nur einer Gegenstimme befürwortet wurde.

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