Halfing – Mit knapper Mehrheit lehnten die Gemeinderäte von Halfing in der jüngsten Sitzung ein Bauvorhaben in der Moosstraße ab.
Schon mehrfach war das Ansinnen des Bauwerbers, im Außenbereich ein Einfamilienhaus inklusive einer gewerblichen Lagerhalle zu errichten, im Gemeinderat Thema. In einem ersten Bauantrag wurde, wie Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) die die Vorgeschichte zusammenfasste, ein Antrag auf Bauleitplanung für das Bauvorhaben gestellt. Bei einem Ortstermin mit der Bauabteilung des Landratsamtes zeichnete sich ab, dass es nicht möglich ist das Bauvorhaben durch eine einfache Einbeziehungssatzung zu ermöglichen. Stattdessen müsste der Flächennutzungsplan geändert und ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.
Hierdurch aber ergeben sich weitere Problemfelder: Einer der zwei von diesen Überplanungen betroffenen Anrainern habe signalisiert, dass seine Fläche nicht in den Bebauungsplan mit aufgenommen werden soll. Zudem werde durch die Überplanung ein landwirtschaftlicher Betrieb miteinbezogen, was „eine Änderung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit – Wegfall des privilegierten Baurechts und Schaffung „geplanten Baurechts – für diese bedeutet.“ Und es müssten auch immissionsrechtliche Belange hinsichtlich möglicher Geruchs- und Lärmbelästigungen anhand von entsprechenden Gutachten geprüft werden. Mittlerweile liegt der Verwaltung ein neuer Antrag vor, bei dem das Wohnhaus und die Lagerhalle nicht mehr hinter-, sondern nebeneinander versetzt liegen.
Bürgermeisterin Braun sagte: „Wir haben es uns nicht leicht gemacht.“ Man sei hier im Außenbereich. Da könne die Gemeinde nicht für ein einzelnes Bauvorhaben einen Bebauungsplan aufstellen, das könnte als Gefälligkeitsplanung angesehen werden. Daniel Ober (HWV) meinte, dass man ein solches Vorhaben nicht negativ bewerten dürfe. Johann Landinger (HWV) und Sepp Stettner (FW) äußerten sich ähnlich. Damit werde eine Lücke geschlossen, so Landinger. Konrad Aicher (HWV) widersprach, damit schaffe man einen Präzedenzfall. Wenn, dann müsste der gesamte Bereich überplant werden.
Mit einem Beschlussvorschlag beendete Bürgermeisterin Braun die Debatte. So spreche sich der Gemeinderat grundsätzlich für eine Bauleitplanung aus. Es sollen noch einmal Gespräche mit den Behörden geführt werden und es entsprechende Gutachten hinsichtlich möglicher Geruchs- und Lärmbelästigungen beauftragt werden. Mit 6:7 Stimmen wurde dieser Beschlussvorschlag abgelehnt. Das Bauvorhaben liegt damit auf Eis. elk