„Dreist und bedenklich“

von Redaktion

Gemeinderat erteilt kein Einvernehmen für Bauantrag

Halfing Einstimmig wurde einem Bauantrag in Halfings Ortsmitte kein Einvernehmen erteilt. Der Bauwerber hatte den ursprünglich im Sommer 2020 genehmigten Bauantrag für ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Irlacher Straße“ abgewandelt.

Statt der seinerzeit genehmigten zwei Giebelgauben und zwei Wohneinheiten präsentiere sich das Wohnhaus nun als „Freisteller mit vier Wohneinheiten und zwei Schleppdachgauben“, erklärte Bürgermeisterin Regina Braun (CSU).

Bei einer Baukontrolle im September 2021 sei festgestellt worden, dass das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht. Das Bauamt habe zudem bemängelt, dass die Grundflächenanzahl (GRZ) überschritten sei. Statt 0,2 nun 0,35. Der Bauwerber habe mittlerweile schriftlich gebeten, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Bei einem Ortstermin Ende vergangenen Jahres wurde das Objekt in Augenschein genommen.

Im Keller sollen, laut Bauwerber, Büroräume untergebracht werden. Bürgermeisterin Braun kritisierte, dass mit diesem Vorhaben zusätzliche Brandschutzauflagen gelten und dass sich dadurch auch die Gebäudeklasse ändere. Braun bezeichnete das Ganze als „Frechheit. Viele Bauwerber halten sich an Regeln“, die im vorliegenden Bauvorhaben allerdings „dreist und bedenklich“ missachtet worden seien.

Den positiv formulierten Beschlussvorschlag, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform und der Überschreitung der zulässigen GRZ zuzustimmen, lehnte der Gemeinderat ab.

Elisabeth Kirchner

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