Halfing – Der Bauantrag „Neubau-Ersatzbau“ eines landwirtschaftlichen Wohngebäudes mit dem Neubau einer Dachgeschosswohnung im Ortsteil Gehersberg fand im Gemeinderat Halfing einmütig Zustimmung.
Schon der erste Bauantrag des Bauwerbers von 2020 war seinerzeit vom Gremium genehmigt worden, doch dann gab es Unstimmigkeiten mit den Genehmigungsbehörden, erklärte Bürgermeisterin Regina Braun (CSU). Für den über 200 Jahre alten Altbau war „keine Baugenehmigung mehr vorhanden“. Für das nicht mehr bewohnbare Wohnhaus und einen Teil des Stalls des bäuerlichen Anwesens sollte laut ursprünglichem Antrag ein Ersatzbau errichtet werden. Da das Bauvorhaben im Außenbereich liegt, ist nach dem Baugesetzbuch die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle nur zulässig, wenn das vorhandene Gebäude „Missstände oder Mängel“ aufweist. Im Antrag war seinerzeit eine Giebelgaube eingezeichnet. Genau dies habe nun die Genehmigungsbehörde angeprangert. Statt einer Giebelgaube sei lediglich, so die Meinung der zuständigen Abteilung im Landratsamt, eine kleine Schleppdachgaube möglich. „Das passt überhaupt nicht zur Landwirtschaft“, befand Bürgermeisterin Braun. Sie habe den vormaligen Plan „ansprechend“ empfunden. Der neue Plan weist nun keine Gauben mehr auf und wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen.elk