Zu viel Ausweichverkehr

von Redaktion

Neues Gemeinde-Gutachten soll Belastung reduzieren

Neubeuern/Nußdorf – Der noch junge Februar hatte es in Sachen Blockabfertigung in sich. Gleich am 1. Februar stauten sich die Lkw nicht nur die gesamte A93 runter, sondern sie standen auf der A8 bis zur Auffahrt Irschenberg. Infolgedessen litten die Neubeurer und Nußdorfer unter dem Ausweichverkehr. Beide Gemeinden wollen nun mit einem Gutachten zeigen, wie sehr sie von dem durchfahrenden Schwerlastverkehr betroffen sind. Damit wollen Neubeuern und Nußdorf Druck auf das Landratsamt Rosenheim ausüben.

Neubeuerns Bürgermeister Christoph Schneider (Unabhängige Neubeurer) beklagte in der jüngsten Gemeinderatssitzung den Ausweichverkehr, der für die Anlieger an manchen Tagen nicht mehr zumutbar sei. Wörtlich sagte er: „Die Tatsache, dass Pkw und Lkw über die Autobahnausfahrt Rohrdorf die Inntalautobahn umfahren und das Land Tirol immer mehr Blockabfertigungen durchführt, bringt viele Anwohner entlang der Staatsstraße 2359 zur Verzweiflung“.

„Verzweifelte“
Eltern und Senioren

Als Gemeinde habe man zwar rechtlich so gut wie keine Einflussmöglichkeiten, aber letztlich müsse man sich für die Bevölkerung im Ort und deren Sorgen einsetzen. „Da sind Hauseigentümer, die Risse im Keller haben, Eltern, die Angst vor dem Schulweg ihrer Kinder haben, und auch Senioren, die beim Gang zum Bäcker nicht mehr über die Straße gehen können“, klagt Schneider.

Gemeinsam mit seiner Nußdorfer Bürgermeisterkollegin Susanne Grandauer (CSU/FWG) habe er im Dezember intensiv beraten, was man gemeinsam tun könne, um Aufmerksamkeit zu erzeugen und die Situation in den beiden Gemeinden zu verbessern. Ein Büro für Raum- und Verkehrsplanung aus Innsbruck soll ein Verkehrsgutachten von der Autobahnausfahrt Rohrdorf bis zur Autobahnauffahrt Brannenburg durchführen.

In diesem Gutachten solle sämtliches Datenmaterial erhoben werden, um sich argumentativ gegenüber den übergeordneten Behörden entsprechend aufzustellen und Verkehrsbeschränkungen einzufordern. Dazu gehörten Verkehrszählungen, eine umfangreiche Analyse der Straßenzüge hinsichtlich der vorhandenen Anlageverhältnisse wie Radien und Querschnittsbreiten sowie der Nutzungen im Umfeld der Staatsstraße und eine allgemeine Analyse der Verkehrssicherheit.

Da alle Argumente der Gemeindevertreter gegen die Verkehrsbelastung auf den Ortsdurchfahrten bisher beim Landratsamt Rosenheim ohne Folgen blieben, ist es nach Ansicht der Gemeinden notwendig, ein externes Gutachten als Argumentationsgrundlage zu erstellen, um einen „rechtlichen Druck auf die Zuständigkeitsträger zu erwirken“. Für dieses Gutachten kommen auf die Gemeinden Neubeuern und Nußdorf Kosten in Höhe von 10710 Euro zu, für die jede Gemeinde 5355 Euro zu entrichten hätte. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beauftragung des Gutachtens.

Im Nachgang entstand eine allgemeine politische Diskussion zum Thema Blockabfertigung. So führte Gemeinderat Hans Warter (Beurer Bürgernähe) an, dass er zwar für das Gutachten gestimmt habe, er es aber „traurig“ fände, dass sich die übergeordneten Behörden scheinbar in dieser Hinsicht von den Gemeinden und den belasteten Bürgern entfernt hätten.

Verfahren
gegen Tirol?

Kritisch wurde das von der CSU-Landtagsfraktion angeregte Vertragsverletzungsverfahren gegen Tirol im Gremium gesehen. Dieses müsste von der EU-Kommission eingeleitet werden. Bürgermeister Schneider führte an, dass das Vertragsverletzungsverfahren zwar grundsätzlich Aufmerksamkeit erzeugen könnte, das angespannte Verhältnis zu Tirol dadurch aber nicht besser werden würde. Man müsse unbedingt an den Verhandlungstisch kommen und gemeinsam für die Region jenseits der Grenzen an Lösungen arbeiten.

Grenzübergang Erl

Trotz des Fahrverbotes über den Grenzübergang Erl für Lkw über 7,5 Tonnen suchten am Montag zahlreiche Lkw-Fahrer eine willkommene Möglichkeit, dem Stau auf der A93 aufgrund der österreichischen Blockabfertigung über die Landstraße RO1 in Richtung Erl beziehungsweise Niederndorf zu entgehen. Laut Landespolizeidirektion Tirol werde dieses Verbot laufend zur Regeldienstzeit und verstärkt an Tagen der Blockabfertigung kontrolliert. Wenn trotzdem ein Lkw gegen das Verbot verstößt, droht dem Fahrer eine Anzeige an die zuständige Behörde beziehungsweise die Erhebung einer vorläufigen Sicherheitsentgelts in der Höhe von 300 Euro. Außerdem müsse der Lkw umkehren, wenn es verhältnismäßig ist.

Das Fahrverbot über den Grenzübergang Erl habe zum Ziel, den Transitverkehr durch die Ortschaften ins nachrangigen Straßennetz abzuwenden und die Verkehrs- und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Foto steffenhagen

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