Bad Feilnbach – Zum 1. Januar ist die neue Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bad Feilnbach in Kraft getreten (wir berichteten). Bereits wenige Wochen später musste sie jetzt allerdings wieder erneut abgeändert werden.
Grund dafür war die fehlerhafte pauschale Abrechnung der Leichenhausgebühr. Diese Gebühr fällt an, wenn Särge oder Urnen in den Aussegnungshallen in Lippertskirchen oder Litzldorf eingestellt werden. In jüngster Sitzung hat der Gemeinderat diese nun angepasst.
41 Euro kostete die Benutzung der Leichenhalle pro angefangenem Nutzungstag nach der neuen Kostensatzung. Bei Bestattungen, die wenige Tage nach der Verbringung ins Leichenhaus durchgeführt werden, ist dies weniger problematisch.
„Allerdings gibt es insbesondere bei Urnenbestattungen Sonderfälle, wenn zum Beispiel ein Wunschtermin vereinbart wurde“, schilderte Geschäftsleiter Andreas Lukas. In solchen Fällen stünden die Urnen dann oft mehrere Wochen im Leichenhaus. „Dies führt zu überhöhten Gebühren und wäre sittenwidrig“, fügte Bürgermeister Anton Wallner an.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rosenheim als Rechtsaufsichtsbehörde wurde eine Staffelung der Leichenhausgebühr beschlossen.
Diese beträgt für die Tage eins bis drei 41 Euro pro angefangenem Benutzungstag, für die Tage vier bis sieben werden 20 Euro pro Tag fällig. Befindet sich die Urne länger als eine Woche im Leichenhaus, beträgt die Gebühr ab Tag acht 82 Euro pro angefangener Benutzungswoche.
Darüber hinaus wurde die Gebührensatzung für eine anstehende Rechtsänderung im Umsatzsteuerrecht vorbereitet. Daher wurde in die Satzung ein neuer Paragraf eingefügt, nach dem zu den Gebühren zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer fällig wird, falls die Gemeinde in Bereichen oder Teilen der Friedhofsgebührensatzung der gesetzlichen Umsatzsteuer unterliegen würde. Ohne weitere Diskussion stimmte der Gemeinderat mit 17:0 für den Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung.
Konrad Kriechbaumer