Stephanskirchen – Einfamilien- und Doppelhaus oder doch Einfamilien- und Zweifamilienhaus? Ganz sicher ist sich der Eigentümer eines Grundstücks am Buchenweg in Schloßberg offenbar noch nicht, deswegen beinhaltete seine Bauvoranfrage beide Varianten. Die Größe der Gebäude und die Bebauungsdichte, so hieß es vonseiten des Bauamtes in der jüngsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, scheinen sich in die Umgebung einzufügen, bei der Höhe wird laut Baurechtler Christian Hausstätter letztlich der Bauantrag für Klarheit sorgen. Nur die Stellplätze, die sind noch nicht nach dem Gusto von Ausschuss und Verwaltung geregelt, entsprechen auch nicht der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Es fängt damit an, dass die Stellplätze nicht über eine gemeinsame Zufahrt von maximal fünf Metern Breite erschlossen sind. In einer Variante ist ein Carport/eine Garage direkt am Buchenweg geplant, ohne Abstand zur Straße, was im Bauamt für Magengrimmen sorgt. In der anderen Variante sind zwei Stellplätze zu wenig geplant, der Grundeigentümer beantragte die Ablösung. „Das können wir nicht machen, das Grundstück gibt die Stellplätze her“, so Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie). Die Gemeinde genehmigt die Ablösung von Stellplätzen nur, wenn diese beim besten Willen nicht unterzubringen sind. Dieser Linie blieb auch der Ausschuss treu, und lehnte die Bauvoranfrage einmütig ab. syl