Oberaudorf – Aufgrund des anhaltenden Baudrucks erhält die Gemeinde Oberaudorf zunehmend Anfragen zur Ablösung von erforderlichen Kfz-Stellplätzen. Dadurch können Bauwillige ihr Bauvorhaben vergrößern, indem ihnen durch die Bezahlung eines Ablösebetrages an die Gemeinde die geforderten Stellplätze auf öffentlichem Verkehrsgrund angerechnet werden. Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt (FWO): „Diese Möglichkeit kommt zum Beispiel bei der Renovierung von alten Häusern zum Tragen und dient dem Bestandsschutz.“
Geregelt wird dies in der Garagen- und Stellplatzverordnung der Gemeinde. Dort ist ein Ablösebetrag pro Stellplatz von 8000 Euro im Jahre 2016 festgeschrieben worden. Aufgrund steigender Baulandpreise und der Kosten für die öffentliche Infrastruktur errechnet sich nunmehr eine Ablösesumme von 15000 Euro pro Stellplatz. Bernhardt: „Die Erhöhung ist dringend erforderlich.“ Dieser Einschätzung schloss sich auch der Gemeinderat einstimmig an. Auf Nachfrage aus dem Gremium klärte der Bürgermeister: „Der Antragsteller hat hierauf kein Anrecht. Es bleibt in der Entscheidungsgewalt der Gemeinde. Durch die Ablöse bekommt der Bauherr auch keinen bestimmten öffentlichen Parkplatz zugesprochen.“ roc