Zum Bericht „Einstimmige Ablehnung von Bauvoranfrage“ in Stephanskirchen, erschienen im Lokalteil:
Nach dem Bericht über die Ablehnung einer Bauvoranfrage sorgte die Planung eines Carports für „Magengrimmen im Bauamt“ in Stephanskirchen.
Es interessiert mich sehr, welche Nachteile das für eine Gemeinde – ganz gleich welche – hat. Bei einer Garage sehe ich ein, dass eine gewisse Fläche vor der Garagentür vorteilhaft sein kann, weil das Fahrzeug sonst bei der Anfahrt eine kurze Zeit teils auf der Straße stehen würde.
Aber bei Carports, also überdachten Stellplätzen, fährt man doch – wie in Bad Endorf erlebbar – direkt über den Bürgersteig hinein, ohne den öffentlichen Verkehr überhaupt zu belasten.
Inzwischen ist es doch auch für die Regierung von Interesse, eine Nachverdichtung bei der Wohnbebauung anzustreben, anstatt immer mehr neue Bauflächen auszuweisen. Und bei den heutigen Baupreisen scheint es mir angemessen, den teuren Grund für vorteilhaftes Wohnen nutzen zu dürfen. Ist daher eine erzwungene Abstandsfläche vor einem Carport nicht Platzverschwendung?
Ebenso ist die Forderung einer maximal fünf Meter breiten gemeinsamen Zufahrt für Stellplätze fraglich. Ich kenne in Bad Endorf einige Orte, wo mehr als zwei Fahrzeuge direkt hinter dem Gehsteig vor dem Wohngebäude parken. Auch hier wird der teure Grund optimal genutzt ohne Nachteile für den öffentlichen Verkehr.
Hans-Dieter Ehrgott
Bad Endorf