Mutmaßlicher Schleuser unter Drogeneinfluss

von Redaktion

Bundespolizei nimmt mehrere „Reiseorganisatoren“ bei Grenzkontrollen fest

Kiefersfelden – Die Bundespolizei hat am vergangenen Montag bei Grenzkontrollen auf der A93 einen syrischen Pkw-Fahrer festgenommen. Offenkundig war seine Fahrt illegal. Auch ein türkischer Staatsangehöriger und ein anderer Syrer mussten ihre Reisen unterbrechen, weil sie Landsleute beim illegalen Grenzübertritt unterstützt hatten.

In der Grenzkontrollstelle überprüften Bundespolizisten zunächst die Insassen eines Wagens mit deutschen Kennzeichen. Dabei konnte sich der 34-jährige Fahrer ordnungsgemäß ausweisen. Seine beiden Mitfahrer gaben an, ebenfalls aus Syrien zu stammen. Allerdings besaß keiner der beiden Insassen die für den Aufenthalt in Deutschland erforderlichen Papiere. Sowohl der 17-jährige Syrer als auch sein 36-jähriger Landsmann waren in der Vergangenheit bereits in Deutschland registriert worden, berichtet die Polizei. Sie wurden an die zuständige Ausländerbehörde in Thüringen weitergeleitet. Dort wird über ihren weiteren Verbleib im Land entschieden. Ihr Fahrer wurde wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt. Da bei ihm außerdem ein Drogentest positiv ausfiel, wurde gegen ihn eine Anzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss gestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.

In einem weiteren Fall legte der 32-jährige Fahrer eines Autos mit französischen Kennzeichen den Bundespolizisten auf der Inntalautobahn seine Aufenthaltserlaubnis für Frankreich vor. Zudem gab der Türke an, seinen gültigen Reisepass versehentlich zu Hause vergessen zu haben. Der 20-Jährige auf dem Beifahrersitz hatte gleich gar keine Dokumente für die Einreise nach Deutschland dabei.

Laut Polizei erhielt das Duo eine Strafanzeige wegen des illegalen Einreiseversuchs. Der Fahrzeugführer wurde zudem wegen Beihilfe zum illegalen Einreiseversuch angezeigt. Auf der A8 auf Höhe Rosenheim stoppten die Bundespolizisten in einem dritten Fall einen in Deutschland zugelassenen Pkw. Am Steuer saß ein 28-jähriger Syrer, der über eine deutsche Niederlassungserlaubnis verfügt. Hingegen konnte sich sein Beifahrer, ein 28 Jahre alter Syrer, nicht ausweisen. Er wurde an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet. Wie der 28-Jährige dort nachvollziehbar darlegte, drohe ihm in seiner Heimat Verfolgung und sogar Tod. Sein Fahrer wird sich in jedem Fall wohl wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise verantworten müssen.

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