Eggstätt – Ohne Gegenstimme genehmigte der Eggstätter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine Satzungsänderung der gemeindlichen Feuerwehr. Bürgermeister Christian Glas (FBE) hatte zuvor erläutert, dass in der Schlauchwaschanlage der Eggstätter Feuerwehr auch die Schläuche der umliegenden Feuerwehren gegen Gebühr gereinigt werden. Auch wenn das eine freiwillige Leistung sei, müsse die Satzung deshalb dahingehend ergänzt werden.
Neu hinzu kommt nun außerdem ein Gebührenerlass anhand der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags. Die Gemeinde Eggstätt wurde verpflichtet, dafür eine Gebührenkalkulation vorzunehmen, erklärte Bürgermeister Glas. Ohne die einzelnen Tarife zu nennen, stellte der Rathauschef den Beschlussvorschlag für die Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vor. Demnach muss noch in der Satzung, in Paragraf 1, „Leistungen der Schlauchwerkstatt“ eingefügt werden. Einstimmig folgte das Gremium diesem Beschlussvorschlag. elk