Aschau weitet Betreuungsangebot aus

von Redaktion

Anspruch auf ganztägige Förderung

Aschau – Nach dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter sollen ab August 2026 zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Förderung erhalten. Dieses Anrecht wird in den drei Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Die bisher vorhandenen und genutzten Betreuungsplätze in der Mittagsbetreuung und im Kinderhort Villa Kunterbunt in der Schulstraße 11 reichen dafür nicht aus. Es ist davon auszugehen, dass der Platzbedarf durch einen Rechtsanspruch deutlich gesteigert werde.

Bürgermeister Simon Frank (ZfA) wies den Gemeinderat darauf hin, dass die Gemeinde Aschau für einen solchen Anspruch nicht gerüstet sei. Per Gesetz sei die Gemeinde verpflichtet, diese Voraussetzungen zu schaffen und sie bis zum Stichtag zu erfüllen.

Das bedeute für die Planung, dass entsprechende Vorbereitungen für zusätzliche Plätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen einzuleiten sind. Wo die vorhandenen Möglichkeiten nicht ausreichen, müssten Neu- und Erweiterungsbauten vorgesehen werden. Die Gemeinde habe für die ersten Planungsmaßnahmen 30000 Euro in den Haushalt eingestellt.

Der Aschauer Bürgermeister Simon Frank kündigte dem Gemeinderat an, dass in den kommenden Monaten mit allen Beteiligten vorbereitende Gespräche stattfinden werden. Es ist vorgesehen, die Rektorin der Preysing-Grundschule, die Leiterin des Kinderhorts und die Hausmeisterin zu diesen Gesprächen heranzuziehen.

Die Bauverwaltung will Angebote von möglichen Fachbüros einholen. Eine Auftragsvergabe erfolgt zur gegebenen Zeit im Gremium. Der Aschauer Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis. Ein formeller Beschluss wurde nicht gefasst. reh

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