Erneuerung der Kreisstraße RO15 im Mai und Juni

von Redaktion

Gemeinderat Eggstätt stimmt geschlossen gegen neuen Straßenbelag bis ins Ortsinnere hinein

Eggstätt – Die Kreisstraße RO15 wird ab der Lehrer-Hager-Straße Richtung Norden bis nach Oberulsham zur Einfahrt nach Gachensolden im Zeitraum 23. Mai bis 18. Juni diesen Jahres neu asphaltiert.

Die Idee der Verwaltung, im Zuge der Baumaßnahmen auch im Ortsinneren den Straßenbelag zu verbessern, fand allerdings in der jüngsten Gemeinderatssitzung keine Zustimmung und wurde mit 13:0 abgelehnt.

Bürgermeister Christian Glas (FBE) hatte zuvor das Gremium über die Straßenbauarbeiten an der RO15 informiert. Es soll der Oberbau verstärkt werden, da durch die Verkehrszunahme der Aufbau des Straßenbaukörpers nicht mehr die Belastung aufnimmt und es verstärkt zu Schäden kommt.

Da die Pfingstferien in die Bauphase fallen, werde der Schulbusverkehr nur kurz beeinträchtigt, so Glas weiter. Auch Rettungskräfte sollen davon nicht betroffen sein. Für die Landwirtschaft und den Schwerlastverkehr werde diese Maßnahme allerdings belastend sein, da die Umfahrung weitläufig ist. Im Zuge dieser geplanten Maßnahme könne man auch in Eggstätt die Ortsdurchfahrt zwischen Obinger und Priener Straße angehen.

Hierbei könnte als erste Maßnahme zur Lärmeindämmung ein sogenannter Flüsterasphalt oder offenporiger Asphalt (OPA) eingebaut werden. Der Landkreis habe allerdings schon signalisiert, dass diese Ausführung finanziell nicht unterstützt werde. Zudem sei, „wie auch in der Fachpresse nachzulesen ist, der Effekt von Flüsterasphalt erst bei höheren Geschwindigkeiten wirksam.“ Und die Lebensdauer von OPA sei „circa nur halb so lange wie bei herkömmlichem Asphalt.“

Die Gemeinderäte lehnten es mit 13:0 ab, das Thema OPA in der Ortsdurchfahrt von Eggstätt weiterzuverfolgen. Sie stellten stattdessen Fragen rund um die Straßenbaumaßnahme an der RO15. Auf Nachfragen von Helmut Hundhammer (CSU) bestätigte Bürgermeister Glas, dass die Umleitung entsprechend ausgeschildert werde.

Florian Erb wollte wissen, ob es für Landwirte bei der ersten Mahd, die genau in den Zeitraum der Straßenbaumaßnahme falle, Ausnahmen für eine Befahrung gebe und ob Anlieger ebenfalls davon betroffen seien. Landwirtschaftliche Fahrten könne man sicherlich im Einzelfall klären, meinte Bauamtsleiter Bernd Ruth. Und was Anlieger betrifft, so „dürfen die da sicher auch fahren.“

Elisabeth Kirchner

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