Oberaudorf – Nach den Überlegungen zur Neugestaltung des Kurpark-Spielplatzes setzte sich der Ausschuss für Dorfentwicklung in Oberaudorf beim nächsten Tagesordnungspunkt mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinander. Seit 2021 können Gemeinden per Satzung genaue Vorgaben zu Spielplätzen bei Bauvorhaben mit mindestens vier Wohneinheiten erlassen. Ziel der Satzung wäre nicht nur eine Verpflichtung zur Erstellung, sondern eine angemessene Gestaltung, Dimensionierung und Begrünung sowie die dauerhafte Instandhaltung.
Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt (FWO) sieht in dem Satzungserlass ein weiteres wichtiges Instrument für die Gemeinde, denn in begründeten Fällen kann sich der Bauherr von der Verpflichtung durch eine Ablösezahlung an die Kommune befreien. „Mit diesen Mitteln ließen sich besonders attraktive öffentliche Spielplätze finanzieren und es könnte verhindert werden, dass sich die Kinder vereinzeln, anstatt sich zentral zu treffen“, zeigte sich Dr. Bernhardt überzeugt.
Der Ausschuss stellte sich hinter das Gemeindeoberhaupt und beauftragte die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Gemeinderatsvorlage. roc