Kiefersfelden – Einstimmig verabschiedete der Kieferer Gemeinderat die neue Satzung einer örtlichen Bauvorschrift zu Dachaufbauten (Gauben), die besagt, dass in gemeindlichen Gebieten, deren Bebauung nicht bereits durch einen gültigen Bebauungsplan geregelt ist, der Bau von Gauben auf bestehenden Gebäuden grundsätzlich erlaubt ist.
Schon im Vorfeld der ausgiebigen fachlichen Beratung sowohl in den Ausschüssen als auch im Gemeinderat, hatte Bürgermeister Hajo Gruber (UW) erkennen lassen, dass dieses Thema für ihn „eine Herzensangelegenheit ist. „Denn“, so der Rathauschef weiter, „wir wollen Wohnraum schaffen, vor allem für die Einheimischen“. Und dazu will die Kommune jetzt mit dieser Satzung den Bau von Gauben vereinfachen und fördern.
1700 Wohngebäude
zählt die Gemeinde
Vor allem Familien, die bereits mit mehreren Generationen in den Häusern wohnen, gibt die Satzung die Möglichkeit, mit dem neu gewonnenen modernen Wohnraum auf altem Territorium zusammenzubleiben. „Rund 1700 Wohngebäude gibt es hier bei uns in der Kiefer“, holte Gruber aus, „aber nicht alles ist möglich, denn wir wollen unseren innerörtlichen und ländlichen Charakter, also unser Ortsbild, weitgehend erhalten und daher nicht jede Art von Gauben genehmigen“. Mit Ausnahme der industriell geprägten Bereiche weisen nahezu alle Gebäude in Kiefersfelden Satteldächer auf. Entsprechend der lokalen Bautradition haben diese zumeist relativ geringe Dachneigungen und weisen auch keine wesentlichen Dachaufbauten wie Gauben oder Ähnliches auf, wie zum Beispiel die klassischen Dachgauben oder auch Schleppgauben, Quergiebel und Dacheinschnitte.
Vor dem Hintergrund steigender Grundstückspreise, dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie dem formulierten Vorrang der Innenentwicklung soll nun eine möglichst intensive und qualitätsvolle Nutzung dieser bisher nicht genutzten Dachräume ermöglicht werden.
Um in diesem Zusammenhang negativen Auswirkungen auf das Ortsbild entgegenzuwirken, sollen diese Dachaufbauten aber so geregelt sein, dass ein angemessenes Ortsbild erhalten bleibt. „Die Botschaft“ vom Bürgermeister lautete daher, „was bisher gar nicht erlaubt war, ändern wir jetzt, wobei natürlich das Kreisbauamt in Rosenheim im Zweifelsfall das letzte Wort hat“. Diese „Gaubensatzung“, die nach Verkündigung sofort in Kraft tritt, gilt jedoch nur in den gemeindlichen Gebieten, deren Bebauung nicht bereits durch gültige Bebauungspläne geregelt sind. Wenn das zutrifft, können diese Gauben ohne das bisherige Prozedere, nämlich einen kosten- und zeitintensiven Bauantrag, grundsätzlich sofort gebaut werden, „denn diese Gauben sind antragsfrei“, so der Leiter des gemeindlichen verwaltungstechnischen Bauamts, Sebastian Senftleben.