Binnen Stunden zweimal kontrolliert

von Redaktion

Georgier wegen illegaler Einreise angezeigt

Kiefersfelden – Die Bundespolizei hat am vergangenen Donnerstag bei Grenzkontrollen nahe Kiefersfelden drei Georgier innerhalb kürzester Zeit zum zweiten Mal festgenommen. Nur Stunden zuvor war der Fahrzeugführer bereits wegen Einschleusens angezeigt und seinen zwei Mitfahrern die Einreise in die Bundesrepublik verweigert worden.

Der Fahrer wies sich bei der ersten Kontrolle mit seinem Reisepass und einer Aufenthaltserlaubnis für Polen ordnungsgemäß aus. Das georgische Ehepaar, das sich mit im Wagen befand, legte laut Polizei zwar gültige Reisepässe vor, über Visa oder eine andere Aufenthaltsgenehmigung verfügten die beiden jedoch nicht. Nach eigenen Angaben wollte das Ehepaar nach Polen. Die 27-Jährige und ihr 30-jähriger Partner wurden von den Rosenheimer Bundespolizisten wegen ihres illegalen Einreiseversuchs angezeigt und am Donnerstagmittag nach Österreich zurückgewiesen. Der mutmaßliche Schleuser am Steuer des Wagens kassierte eine Strafanzeige, ehe er seine Fahrt nach Polen fortsetzen durfte.

Der 27-jährige Georgier kehrte jedoch nach Tirol zurück, um dort seine Bekannten abzuholen. So war das Trio nur wenige Stunden später erneut zu Gast in der Kontrollstelle der Bundespolizei auf der Inntalautobahn. Das Trio gab sich zunächst ahnungslos. Später erklärten sie, die Navigations-App hätte sie fälschlicherweise nochmals nach Deutschland geführt. Bei der Kontrolle erkannten die Bundespolizisten jedoch, dass im Navi nicht Polen, , sondern Berlin als Reiseziel eingegeben worden war.

Im beschleunigten
Verfahren verurteilt

Am Freitag führten die Bundespolizisten die drei Georgier beim Amtsgericht in Rosenheim vor. Der Fahrer wurde im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wegen Einschleusens zu einer Geldstrafe von insgesamt 2700 Euro verurteilt. Die Geschleusten mussten Geldstrafen von 1800 Euro und 900 Euro hinnehmen. Anschließend wurden sie unmittelbar der österreichischen Polizei überstellt.

Dem Fahrer verweigerte die Bundespolizei nun ebenfalls die Einreise, da aufgrund seines vorausgegangenen Verhaltens nicht ausgeschlossen werden kann, dass er die deutsche Rechtsordnung abermals missachten werde. Auch er musste nach Österreich zurück.

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