Neubeuern – Sibylle Killinger von der Bürgerinitiative „Solidargemeinschaft Funk“ hatte im Herbst gegen den Bürgermeister von Neubeuern, Christoph Schneider (Unabhängige Neubeurer), und das Landratsamt Rosenheim eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Beide Beschwerden wurden nun von den jeweils zuständigen Behörden zurückgewiesen. Bürgermeister Christoph Schneider ist mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden. Killinger ist „zwar nicht überrascht“, sieht die Abweisung aber als „ernüchternd, traurig und zugleich frustrierend“ an.
Funkmast führt
zum Konflikt
Für die Beschwerden vonseiten Killingers gegen den Bürgermeister und das Landratsamt gab es mehrere Gründe: Die Neubeurerin zweifelte unter anderem die Rechtskräftigkeit eines Beschlusses vom Gemeinderat bezüglich eines Funkmasts, der im Gemeindebereich Neubeuern entstehen soll, an. Außerdem warf Killinger Schneider vor, in Sachen Standortbescheinigung für den Funkmasten gelogen zu haben. Dem Landratsamt Rosenheim unterstellte Killinger, dass es ihre Beschwerde diesbezüglich fehlerhaft behandelt habe, sowie das Amt eine Akteneinsicht für die entsprechenden Unterlagen behindert habe.
Mit den Beschwerden Killingers musste sich die Regierung von Oberbayern und das Landratsamt beschäftigen. „Grundsätzlich ist für die Dienstaufsicht über einen Bürgermeister einer kreisangehörigen Gemeinde der jeweilige Landrat zuständig“, erklärt Wolfgang Rupp, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern. Für eine Beschwerde gegen das Landratsamt die Regierung von Oberbayern.
„Die erhobenen Vorwürfe konnte die Regierung von Oberbayern jedoch nicht bestätigen. Die Beschwerde wurde daher zurückgewiesen“, sagt Rupp. Laut Killinger begründete die Regierung von Oberbayern die Abweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde damit, dass der Funkmast innerhalb des gleichen Flurstücks verschoben wurde und damit die Aussage des Bürgermeisters, dass eine neue Standortbescheinigung vorläge, nicht falsch sei.
Diesem Tonus schließt sich auch das Landratsamt Rosenheim an. „Das Landratsamt Rosenheim wird die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister von Neubeuern als unbegründet zurückweisen“, heißt es von dort.
Killinger ist vom Ausgang ihres Beschwerdegesuchs nicht überrascht. Aber trotzdem: „Durch die Vortäuschung entscheidungsrelevanter Tatsachen soll der Bürgermeister keinen Rechtspflichtenverstoß begangen haben?“, fragt Killinger. „Hierüber könnte man eigentlich entsetzt sein, die Welt nicht mehr verstehen. Aber wir sind ja schon einiges gewöhnt, was unsere Bemühungen betrifft, uns gegen den Ausbau des Mobilfunknetzes in Neubeuern zur Wehr zu setzen.“
Killinger zweifelt zudem an den Institutionen. „Wird in Bezug auf den Mobilfunk etwa die Rechtsstaatlichkeit hintangestellt? Ziehen hier gar Staat und Wirtschaft zulasten der Gesundheit der Bürger gemeinsam an einem Strang?“
Mit der Abweisung der Beschwerde möchte Schneider das Thema nun ruhen lassen. „Insgesamt möchte ich zur Angelegenheit auch nicht mehr groß Stellung nehmen“, so Schneider. „Es hat sich am Sachverhalt nichts geändert: Gemeinderat, Verwaltung und ich sind in der Angelegenheit für den Bürger stets offen und transparent vorgegangen und haben mit den beiden Fachleuten Herrn Herkner (Rechtsanwalt) und Herrn Ulrich (Immissionsgutachter) gut zusammengearbeitet und letztlich den Bürgerwillen des Ratsbegehrens umgesetzt.“ Schneider habe den Gemeinderat bereits über den Ausgang der Beschwerde informiert. „Der Gemeinderat hat sich über das Ergebnis gefreut und hofft, dass wir jetzt mit den vielen anderen Themen fortfahren können.“
Appelle an
Dorfgemeinschaft
Für Killinger ist das Thema Mobilfunkmast in der Gemeinde Neubeuern noch nicht erledigt. „Deswegen werde ich auch die von mir eingereichten Klagen weiter verfolgen und natürlich auch weitere Aktionen mit der Bürgerinitiative durchführen.“
Außerdem appelliert Killinger an die Dorfgemeinschaft. „Vor allem aber setze ich auf ein Erwachen und ein damit einhergehendes stärkeres politisches Engagement der Bürger, auf eine Wiederbelebung der dörflichen Gemeinschaft“, so die engagierte Neubeurerin. „Einer Wiederholung gleich gelagerter Vorfälle kann somit aus meiner Sicht nur dadurch begegnet werden, dass wir uns in Neubeuern als eine Gemeinschaft begreifen und wir alle gewillt sind, uns selbst für diese einzubringen, uns direkt miteinander auseinanderzusetzen, uns gegenseitig zuzuhören. Nur so können wir zumindest lokal erreichen, dass dem Gesundheitsschutz gegenüber Profitinteressen Vorrang eingeräumt wird.“